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10.11.2011 Bei einem Neubau, nach
Umbauten, Sanierung oder Modernisierung sollten Baukunden die Arbeiten jetzt
noch auf Mängel prüfen – und reklamieren, bevor der Winter Ernst macht. Der
Grund: „Baumängel können sich durch
Frost verschlimmern und zu Bauschäden führen, besonders, wenn Feuchtigkeit im
Spiel ist“, warnt Architektin Birgit Thielmann, Bauberaterin bei der
Verbraucherschutzorganisation wohnen im eigentum e.V. Feuchtigkeit könne durch
Raumluft entstehen, die von innen komme und im kalten Bereich der Konstruktion
kondensiere, oder von außen durch Schnee oder Schlagregen in diese eindringen.
Es kann noch schlimmer kommen: Wenn Frostschäden sich
bei rechtzeitiger Reklamation hätten vermeiden lassen, droht Streit, wer dafür
aufkommen muss, der Baukunde oder das Bauunternehmen. Rechtsanwalt Thomas
Somplatzki, Berater für Baurecht bei wohnen im eigentum: „Davor schützt sich,
wer Mängel rügt, sobald sie ihm bekannt sind.“
Es empfiehlt sich, für die Überprüfung auf Mängel
Fachleute einzuschalten. Mitgliedern von wohnen im eigentum hilft die
Vor-Ort-Bauberatung des Vereins.
Was Baukunden bei Gewährleistungsansprüchen beachten
müssen und wie sie dieserichtig geltend
machen, sagt ein Infoblatt, das bis zum 31.12.2011 zum kostenlosen Download auf
der Website www.wohnen-im-eigentum.de unter Service/Checklisten zur Verfügung
steht.
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