 |
|
 |
Arbeitsgruppe „Zugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter“ gegründet
  
  Mehr Qualifikation und Kontrolle für Immobilienverwalter – diese Ziele
haben am 9. November 2011 die Vertreter oft sehr unterschiedlicher und manchmal
gegensätzlicher Interessen an einen Tisch gebracht: Steffen Haase und Martin
Kaßler für den Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV), Hans Peter
Haindl für Hausgeld-Vergleich e.V., Dr. Klaus-Joachim Henkel für den Verband
Deutscher Grundstücksnutzer e.V.,Gabriele Heinrich für wohnen im eigentum e.V., Dagmar Reiß-Fechter für
das Schiedsgericht für Wohneigentum und ESWiD, Lukas Siebenkotten für den
Deutschen Mieterbund und Michael Sparmann für den BVI Bundesfachverband der
Immobilienverwalter. Auf dem vom DDIV initiierten Treffen wurde die
Arbeitsgruppe „Zugangsvoraussetzungen für den Beruf des Immobilienverwalters“
gegründet.
Zur Motivation: In Deutschland gibt es bislang keine gesetzlich
definierte Berufsordnung für Immobilienverwalter. Auch eine besondere
Erlaubnispflicht, dieser komplexen Tätigkeit nachzukommen, besteht nicht. Gewerbsmäßig tätige
Immobilienverwalter unterliegen derzeit lediglich der Pflicht zur
Gewerbeanzeige. Gegensätzlich ist die Entwicklung allerdings in anderen
Branchen. Hier wurde aktuell die Stärkung des Anlegerschutzes bzw. die
verbraucherorientierte Optimierung des Finanzanlagenvermittlerrechts eingeführt
oder verbessert. Für den Immobilienverwalter sind vergleichbare
Reglementierungen derzeit nicht vorgesehen. Und das, obwohl die Sicherheit von
Vermögen und die Altersvorsorge vieler Privatleute von dieser komplexen
Tätigkeit abhängen. Entgegen dem gegenwärtigen Liberalisierungstrend ist es
daher Ziel der neu geschaffenen Arbeitsgruppe, Mindestanforderungen bzw.
Berufszugangsvoraussetzungen zu erarbeiten und die gemeinsamen Forderungen an
die Politik klar zu definieren.
Der
neu konstituierten Arbeitsgruppe liegen dabei die Ergebnisse des
Verfassungsgutachtens zu Zugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter
zugrunde, das der DDIV in Auftrag gegeben hatte. Der Gutachter, der renommierte
Verfassungsrechtler Prof. Dr. Rüdiger Zuck, stellt mit seiner Ausarbeitung erstmals
die zentralen Forderungen der Verwalterwirtschaft auf eine rechtliche Basis. Das
Ergebnis des Gutachtens: Die Einführung einer Versicherungspflicht für
Immobilienverwalter. Darüber hinaus ist es Ziel der Arbeitsgruppe weitere Wege
zu formulieren, die nachhaltig für mehr Qualität in der Verwaltung von
Wohneigentum sorgen, um damit schlussendlich den Verbraucher – Eigentümer wie
Mieter – zu schützen. Hier bezieht sich die Arbeitsgruppe auch auf das
Positionspapier von wohnen im eigentum „Sachkundenachweis und Erlaubnispflicht
für WEG-Verwalter – Anlegerschutz für Wohnungseigentümer“. Wissenschaftlich
begleitet wird die Arbeitsgruppe von Prof. Dr.Florian Jacoby (Uni Bielefeld) und Klaus Leuchtmann (EBZ Bochum).
AG Verwalterqualifikation gegründet!
|
 |
|