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Häufige Írrtümer zwischen Verwaltern und Wohnungseigentümern
Skriptensammlung

Wussten Sie, dass das Geld einer Eigentümergemeinschaft nicht wirklich sicher vor dem Zugriff Dritter ist, wenn ihr Verwalter das Konto als Treuhandkonto führt? Oder dass der Verwalter nicht über seine eigene Entlastung mitstimmen darf, auch wenn er dazu von nicht anwesenden Eigentümern bevollmächtigt worden ist? Über diese und viele weitere Irrtümer klärt eine neue Skriptsammlung von wohnen im eigentum auf.

Warum ein Treuhandkonto nicht wirklich sicher ist

Ob der Verwalter die Konten der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht mehr als Treuhandkonto, sondern als so genanntes offenes Fremdgeldkonto führt, haben bis heute wohl die wenigsten Wohnungseigentümer kontrolliert. Dabei ist das Vermögen der Gemeinschaft auf einem Treuhandkonto vor dem Zugriff Dritter nicht wirklich geschützt. Wie die Konten richtig geführt werden, erläutert das Skript über die Konten der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Die Stimmrechtsvollmacht - eine Allzweckwaffe des Verwalters?

Das zweite Skript beschäftigt sich mit dem Thema Stimmrechtsvollmacht. Wie und wen können Eigentümer bevollmächtigen, auf der Versammlung für sie ihre Stimme abzugeben. Und: Worüber darf der Bevollmächtigte überhaupt abstimmen?

Die Verwalterentlastung - und warum sie unterbleiben sollte

Was eine Verwalterentlastung überhaupt ist und warum sie unterbleiben sollte, ist Thema eines weiteren Skripts. Es wird vielen Wohnungseigentümern die Augen darüber öffnen, wie blauäugig sie ihrem Verwalter Jahr für Jahr einen Freibrief für getane und nicht getane Arbeit erstellen. Denn ist der Verwalter einmal entlastet, haftet er auch nicht mehr.

Wann der Verwalter abberufen werden kann - und wann nicht

Ein befristet bestellter Verwalter kann in der Regel nur dann abberufen werden, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Wann das der Fall ist, stellt das Skript  anhand unterschiedlicher Gerichtsentscheidungen vor. Auch Fälle, in denen das Gericht ein Fehlverhalten des Verwalters nicht so gravierend fand, als dass eine Abberufung gerechtfertigt sei, listet das Skript auf.  Beispiel: Selbst wenn der Verwalter die Akteneinsicht verwehrt, reicht das als Grund für eine Abberufung noch nicht aus.

Autoren: Nicole Köpke-Strauß, Dr. Christian Luckey, Sandra Weeger-Elsner
Erscheinungsjahr: 2009
Umfang: 41 Seiten /DIN A 4
Preis: Für Mitglieder 5 Euro, für Nicht-Mitglieder 8,50 Euro, Versandkosten 3,50 Euro

Hier per E-Mail bestellen: kundencenter@wohnen-im-eigentum.de
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