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6. Juni 2013  Die Gelder vieler Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) liegen auf unsicheren „Treuhandkonten“. Das hat die Aktion „Sicherheitscheck für WEG-Konten“ des Verbraucherschutzvereins wohnen im eigentum e.V. ergeben.
Der Verband ermittelte aus über 90 gemeldeten Kontounterlagen 31 Kreditinstitute, darunter 20 Sparkassen, die noch Treuhandkonten führen – ein klarer Hinweis auf deren immer noch große Verbreitung. Jetzt fordert wohnen im eigentum in einem offenen Brief die betroffenen Kreditinstitute und ihre Verbände auf, zur Frage der Kontosicherheit Stellung zu nehmen.

Betroffene Kreditinstitute sollen zu Sicherheitsforderungen Stellung nehmen
Für mehr Kontosicherheit fordert wohnen im eigentum insbesondere:

  • Keine neuen Treuhandkonten auf den Namen des Verwalters zu eröffnen
  • Durch Information von Verwaltern und Eigentümern auf die Umstellung der Treuhandkonten auf sichere Fremdgeldkonten hinzuwirken
  • Wohnungseigentümer als Kunden über Sicherheitsfragen zu informieren
  • In Kontoeröffnungsformularen die Wahl zusätzlicher Kontrollmöglichkeiten für die Eigentümer zu ermöglichen, etwa Online-Kontoeinsicht oder Verfügungsbeschränkungen.

Zum Hintergrund: Mehr Kontosicherheit ist möglich
Treuhandkonten lauten auf den Namen des Verwalters. Folge: Seine Gläubiger können das Konto pfänden, im Fall seiner Insolvenz fällt es in die Insolvenzmasse, im Fall seines Todes in den Nachlass. Die Eigentümer müssen ihre Rechte erst aufwändig geltend machen. Es geht hier um Rücklagen und laufende Hausgelder, Beträge im fünf- und sechstelligen Bereich oder mehr. Für unsicheren Konten gibt es keinen Grund mehr: Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes von 2007 sind Konten auf den Namen der WEG möglich.
Doch die Kontoumstellung ist nur der erste Schritt zu mehr Sicherheit. Denn auch für Konten auf den Namen der WEG hat der Verwalter Kontovollmacht, deshalb müssen die Eigentümern sie kontrollieren, etwa über Online-Kontoeinsicht oder Verfügungsbeschränkungen. Doch bislang sind weder Kontoeröffnungsformulare bekannt, die die Wahl solcher Kontrollmöglichkeiten erlauben, noch Beratungsangebote der Institute für Wohnungseigentümer über die Absicherung ihrer Gelder.
Die offenen Briefe und die Anworten der Kreditinstitute und ihrer Verbände werden auf http://www.wohnen-im-eigentum.de/Eigentumswohnung/verwalter/treuhandkont... veröffentlicht.

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