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Fertighaus - Der Bauvertrag

 

Der Bauvertrag für ein Typen- oder Fertighauses haus (ohne Grundstückskauf) wird dem Käufer in der Regel vom Anbieter vorformuliert vorgelegt und muß  – anders als der Grundstückskaufvertrag – nicht von einem Notar beglaubigt werden.

Er besteht in der Regel aus verschiedenen Vertragsbestandteilen:

  1. der Kauf-, Bau- und Liefervereinbarung (Formularvertrag) mit den zuvor ausgehandelten Zusatzvereinbarungen,
  2. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters oder die Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB (Teil B),
  3. der Bau- und Leistungsbeschreibung,
  4. dem Protokoll mit den Sonderwünschen des Käufers,
  5. den technischen Merkblättern.

Für den Kellerbau muß ein separater Vertrag abgeschlossen werden, wenn dieser von einem anderen Anbieter errichtet wird. Dem Keller-Bauvertrag sind unbedingt genaue Anleitungen des Hausanbieters zugrunde zu legen, also Ausführungspläne, technische Merkblätter.

Mündliche Absprachen sollten immer schriftlich in den Vertrag aufgenommen werden.

Achten Sie unbedingt darauf, daß die Vertragsgestaltung für Sie übersichtlich bleibt. Verwendet der Anbieter Standardformulare mit diversen Anlagen (wie Merkblätter für die Herrichtung der Baustelle oder für den Kellerbau, die ebenfalls vertragliche Verpflichtungen enthalten können), so können sich durch die Vielzahl unterschiedlicher Anlagen Widersprüche in den Vertragsklauseln ergeben.

Unterschreiben Sie den Bauvertrag für das Haus erst, wenn Sie das Baugrundstück erworben haben.
Lassen Sie den Bauvertrag unbedingt von einem >> fachkundigen Rechtsanwalt - zum Beispiel von wohnen im eigentum e.V. -  prüfen, der Ihnen bei Bedarf auch Formulierungsvorschläge für die Verhandlungen mit dem Fertighaus-Anbieter unterbreitet. 

Unser Rat

Legen Sie vertraglich fest, dass Ihnen bei Baubeginn folgende Unterlagen ausgehändigt werden, sonst erhalten Sie diese Unterlagen häufig erst bei Fertigstellung oder manchmal gar nicht:

  • Bodengutachten,
  • Entwässerungsantrag (Überprüfen, ob versickert werden kann),
  • Bauantragspläne (auch Schnitte),
  • Statik,
  • Wärmeschutznachweis nach EnEV,
  • Energiebedarfsausweis nach §13 EnEV,
  • Ausführungspläne/Details,
  • Berechnung des umbauten Raumes und Wohnfläche nach II. BV,
  • Baugenehmigung.

Vereinbaren Sie auch, dass Sie im Zweifelsfall oder bei der Abnahme gegebenenfalls einen unabhängigen Bauberater, z.B. von wohnen im eigentum e.V. hinzuziehen.