Verbraucherinfos

10.07.2025. In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften findet in diesen Wochen die jährliche Eigentümerversammlung statt. Häufig steht dann die „Entlastung der Verwaltung“ auf der Tagesordnung. Doch eine Entlastung hat erhebliche rechtliche Folgen für die Wohnungseigentümergemeinschaft, warnt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) – und rät daher davon ab.

16.06.2025. Wenn Balkone in die Jahre gekommen sind, stehen meist Reparaturen oder gar eine umfassende Sanierung an. Da fast alle Teile eines Balkons Gemeinschaftseigentum sind, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über die meisten Maßnahmen beschließen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert, welche Schritte hierbei zu beachten sind und was für die Finanzierung und Kostenverteilung gilt.

21.05.2025. Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes beschließen WEGs nicht mehr über die Jahresabrechnung insgesamt, sondern nur noch über die sogenannte Abrechnungsspitze der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dementsprechend können Wohnungseigentümer:innen nur noch den Beschluss über die Abrechnungsspitze anfechten – nicht mehr die gesamte Jahresabrechnung. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) schafft nun weitere Klarheit: Auch einzelne, klar abgrenzbare Kostenpositionen innerhalb der Abrechnungsspitze können isoliert angefochten werden. Was das in der Praxis für Wohnungseigentümer:innen bedeutet, erläutert WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller im Interview.

20.05.2025. Spätestens bis zum 30. Juni sollten Wohnungseigentümer:innen die Jahresabrechnung von ihrer Verwaltung erhalten. Dabei gilt: Die Prüfung sollte nicht allein dem Verwaltungsbeirat überlassen bleiben. Jede Eigentümer:in ist gut beraten, zumindest die eigene Einzelabrechnung sorgfältig zu kontrollieren. WiE hat zusammengestellt, worauf bei der Prüfung besonders zu achten ist – und erklärt, wie vorzugehen ist, wenn Unstimmigkeiten oder Fehler auftreten.