Schimmel ist nicht nur hässlich, er gefährdet auch Ihre Gesundheit. Ihr Verbraucherschutzverband hat daher für Sie Informationen dazu zusammengestellt, wie Sie dem Sporenbefall vorbeugen - und wie Sie handeln, falls er doch auftritt.

 

So beugen Sie vor

Durch Kochen, Duschen, Waschen und Trocknen von Wäsche, aber auch einfach durch den Atem der Bewohner gelangt viel Feuchtigkeit in die Luft einer Wohnung. Pro Person und Tag summiert sich das auf zwei bis drei Liter. Am wichtigsten ist es daher, dass Sie richtig lüften, um Schimmel zu vermeiden. Aber auch beim Aufstellen der Möbel und beim Heizen sollten Sie einiges beachten, um dem Schimmel keine Chance zu geben. Mehr dazu lesen Sie hier.

 

Kleineren Befall können Sie selber entfernen

Nicht immer müssen Sie einen teuren Spezialisten rufen, wenn Sie Schimmel in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus feststellen. Bei einem oberflächlichen Befall bis circa 0,5 Quadratmeter können Sie selber die nötigen Maßnahmen ergreifen. Welche das sind, lesen Sie hier.

 

Gutachten bei Schimmel

Schimmel am Sondereigentum – wer ist verantwortlich? Sind Mängel am Gemeinschaftseigentum wie eine fehlende oder schadhafte Dämmung schuld daran oder Sie als Wohnungseigentümer*in selbst? Ein Gutachten bringt oft Klarheit, doch wer sollte dieses in Auftrag geben? Und wer zahlt? Einen ausführlichen Beitrag dazu lesen Sie hier.