Ulrich Kelber

Mitglied des Deutschen Bundestags, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Wahlkreis Bonn (Direktmandat)

im Interview mit wohnen im eigentum e.V.

22.08.2014
 

Immobilienbesitzer als Verbraucher, das ist in der Politik eine neue Sichtweise. Warum wurde sie notwendig?

Immer mehr Menschen leben in Wohneigentum. Die Investition in Wohneigentum ist meistens die umfangreichste im Leben eines Menschen. Wohneigentum dient vielen Verbrauchern als Alterssicherung, als Vermögensanlage und als Mittel zur Gestaltung der eigenen Zukunft. Die wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte, die beim und nach dem Erwerb von Wohneigentum berücksichtigt werden müssen, sind komplex. Über die damit verbundenen Risiken muss sich der potenzielle Eigentümer sorgsam informieren. Das betrifft nicht nur die Fragen der Finanzierung, sondern beispielsweise auch die Beziehungen zu Versorgungsträgern oder zu Bau- und Handwerksbetrieben. Deswegen sehen wir viele verbraucherpolitische Fragen in diesem Bereich.

Der Koalitionsvertrag will den Verbraucherschutz für Bauherren beim Bauvertragsrecht ausbauen. Wo sehen Sie konkreten Änderungsbedarf?

Private Bauherren verschulden sich hoch für ein Bauvorhaben und verwenden den wesentlichen Teil ihrer finanziellen Reserven. Kommt es dann zu Bauverzögerungen oder einer Insolvenz des Bauunternehmers, entstehen ungeahnte Mehrkosten.  Bauherren können die dann oft nicht mehr finanzieren. Deshalb sind Rechts- und Kalkulationssicherheit bei privaten Bauverträgen von besonderer Bedeutung. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind aus meiner Sicht auf die Situation des privaten Bauvorhabens nicht hinreichend zugeschnitten. Hier müssen wir klare neue Grundlagen schaffen, die eine sichere und faire Abwicklung von Bauverträgen ermöglichen.
Wir schlagen beispielsweise eine verbindliche Baubeschreibung sowie ein Widerrufsrecht des privaten Bauherrn vor, mit dem er sich innerhalb einer bestimmten Frist von einem Bauvertrag wieder lösen kann. Außerdem prüfen wir, wie der Rückzahlungsanspruch eines Bauherren besser gesichert werden kann, wenn der Bauträger insolvent geht und deshalb die geleisteten Abschlagzahlungen nicht mehr zurückzahlen kann.

Nach Auffassung von wohnen im eigentum verlangt die Sicherung des Vermögens der Wohnungseigentümer neben Qualifikation und Versicherung eine effektive Kontrolle der Verwaltung durch die Eigentümer. Praktisch ist das besonders in größeren Anlagen nur über die Verwaltungsbeiräte zu realisieren. Doch deren gesetzliche Position ist schwach, dafür sind ihre Haftungsrisiken erheblich. Was sollte hier geschehen?

Derzeit sind wir noch schwerpunktmäßig mit den Themen "Mietpreisbremse" und Maklerrecht beschäftigt.Außerdem bereiten wir, wie gesagt, eine Reform des Bauvertragsrechts vor und wollen auch das Mietmodernisierungsrecht und die Regelungen für Mietspiegel anfassen.
Es gehört zu seriöser Politik, darauf hinzuweisen, dass wir erst danach die Ressourcen haben, wirklich einen breiten Dialog über notwendige Änderungen im Wohneigentumsrecht zu starten. Dazu gehört auch die von Ihnen angesprochene Frage. Die Ergebnisse dieses Dialogs sollen dann aber noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.

Bei vielen Gesetzen und Fördermaßnahmen kommen die speziellen Umsetzungsprobleme im Wohnungseigentum nicht in den Blick. Typisch ist der Fall der Erleichterung energetischer Sanierung durch die letzte Mietrechtsreform. Jetzt soll hier nachgebessert werden. Wie kann es erreicht werden, dass Wohnungseigentum in Zukunft von vornherein einbezogen wird?

Es trifft zu, dass mit dem Mietrechtsänderungsgesetz aus dem vergangenen Jahr insbesondere der neu geschaffene Tatbestand der "energetischen Modernisierung" größeres Gewicht erlangt hat. Mit der Anpassung der Verweisung im Wohnungseigentumsgesetz konnten die Schwierigkeiten wegen einer bis dahin zu engen Begriffsbestimmung der Modernisierungsmaßnahmen aus unserer Sicht weitgehend überwunden werden.
Wohnungseigentümer stehen bei der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften, die für die Gemeinschaft insgesamt maßgeblich sind, vor den typischen Problemen aller Gemeinschaften und Gesellschaften. Diese sind teilweise praktischer Natur und können durch rechtliche Rahmenbedingungen kaum vollständig gelöst werden. Dies betrifft vor allem den Zeitrahmen für Entscheidungsprozesse oder die Durchsetzung von Maßnahmen, die für alle oder einzelne wirtschaftlich sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich sind. Die gemeinschaftliche Verbundenheit führt notwendigerweise dazu, dass der Wohnungseigentümer nicht so frei agieren kann wie ein Hauseigentümer. Hier muss geprüft werden, inwiefern Erleichterungen geschaffen werden können, die andere Mitglieder der Gemeinschaft zugleich nicht zu sehr beeinträchtigen.
Wir haben uns im Ministerium aber fest vorgenommen, alle Regelungen auch immer auf die Praktikabilität nicht nur für Mieter und Vermieter, sondern auch für Eigentümergemeinschaften zu prüfen.

Bei der Geldanlage treffen den Anbieter oft weitreichende Informationspflichten. Obwohl das Produkt "Eigentumswohnung" nicht leichter zu verstehen ist und obwohl sein Kauf weitreichende Konsequenzen hat, gibt es hier nichts Vergleichbares. wohnen im eigentum fordert umfassende Informationspflichten. Wie stehen Sie dazu?

Der Kauf einer Immobilie ist für Verbraucherinnen und Verbraucher ein einschneidendes Lebensereignis. So etwas sollte man nie überstürzt machen. Beim Kauf von Wohneigentum gibt es schon umfangreiche Informationspflichten: Unser Beurkundungsgesetz enthält Anforderungen an den Notar, denen er im Rahmen der Vertragsbeurkundung gerecht werden muss. Der Notar soll den Willen der Beteiligten erforschen und die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren. Das sind hohe Anforderungen, die aber andererseits nicht unbeschränkt erweitert werden können.
Umso mehr verwundert, mit welchen Vorstellungen mitunter Wohneigentum erworben wird. Oftmals sind sich die Betroffenen der Tatsache gar nicht bewusst, dass sie mit dem Erwerb Beteiligter einer Gemeinschaft werden, in der verschiedene Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen. Hier stehen auch die Erwerber selbst in der Verantwortung, wobei wir offen für Vorschläge sind, in dieser Phase Informationen sicher an die Betroffenengruppe zu bringen.

Laut Koalitionsvertrag kommen für Wohnungsverwalter berufliche Mindestanforderungen und Pflichtversicherung. Welche fachlichen Bausteine schlagen Sie für die Mindestqualifikation vor? Welche Mindestdeckung für die Pflichtversicherung?

Wir sind bei diesem Thema noch nicht so weit, konkrete Vorschläge zu machen. Wir sprechen aber mit dem hierfür zuständigen Bundeswirtschaftsministerium, ob wir den Sachkunde- und Haftpflichtversicherungsnachweis für Makler und Verwalter nachschärfen müssen.

Es ist viel zu tun. Wo sehen Sie Ihre persönlichen Arbeitsschwerpunkte in Sachen Verbraucherschutz für die Besitzer von Eigenheim und Eigentumswohnung in dieser Legislaturperiode?

Im Wesentlichen sind es die Punkte, die angesprochen wurden: Gesetzliche Klarstellungen im Bauvertragsrecht zu Gunsten des privaten Bauherren und die Überprüfung der Haftung von Beiratsmitgliedern; selbstverständlich beobachten wir auch, ob sich weiterer Änderungsbedarf ergibt.

Sind Sie selbst Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung? Sind konkrete Erfahrungen von daher in Ihre politischen Einstellungen zum Thema eingeflossen? Welche?

Ich wohne seit zehn Jahren mit meiner Familie im Eigenheim und vermiete eine Wohnung. Das heißt, ich habe auch persönliche Erfahrungen mit Notaren, Maklern, Verwaltern, Miteigentümern und Mietern. Meist sind es positive Erfahrungen, aber ich kenne durchaus auch die Schattenseiten. Ich weiß, wie zentral gute Regelungen sind, weil diese Investitionen lebenslang einen Großteil finanzieller Reserven und des Einkommens binden.