Petition auf Änderungen im Reformentwurf WEMoG
Im Sinne von Konrad Adenauer und Willy Brandt: Der Grundgedanke des Wohnungseigentumsgesetzes von 1951, breiten Teilen der Bevölkerung echtes "Eigentum auf der Etage" zu ermöglichen, darf durch die Reform 2020 nicht untergraben werden.
Foto: Wohnen im Eigentum

14.05.2020. Persönliche Termine sind in Corona-Zeiten leider nicht möglich: Gabriele Heinrich, Vorstand Wohnen im Eigentum (WiE), "übergibt" das Petitionsergebnis auf anderen Wegen an die Politik!

Mitglieder des Deutschen Bundestags und des Deutschen Bundesrats hat WiE per E-Mail über das Petitionsergebnis informiert - und dabei insbesondere die Berichterstatter der Fraktionen im Rechtsausschuss des Bundestags gefragt: Werden Sie sich für die Forderungen der Eigentümer zum WEMoG-E einsetzen? Wenn ja, für welche? Oder für welche anderen im Interesse der Eigentümer? Rückmeldungen und Stellungnahmen leitet WiE an die Unterzeichner der Petition weiter!

WiE hat die Petition am 10. Mai geschlossen. Grund dafür ist, dass der Gesetzentwurf als "eilbedürftig" in den Bundesrat und Bundestag eingebracht worden ist. Die Forderungen der Eigentümer mussten also schnell die Politik und vor allem den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags erreichen, der die Weichen dafür stellt, welche Änderungen noch umgesetzt werden.

In nur 5 Wochen haben 8.230 Wohnungseigentümer unterzeichnet – inmitten der Corona-Krise, in der das Wohnungseigentumsgesetz in den öffentlich-rechtlichen Medien nicht vorkam, die große Mehrheit der Wohnungseigentümer von der Reform noch gar nichts weiß und die Menschen mit anderen Sorgen belastet sind. Weit über 2.000 Kommentare der Betroffenen zum Gesetzvorhaben geben darüber hinaus ein sehr gutes Stimmungsbild davon, wie jene Eigentümer dazu stehen, die von den geplanten Änderungen erfahren.

Allen Mitstreitern dankt WiE für das große Engagement.

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