Steckersolargeräte, auch Balkonkraftwerke genannt, erfreuen sich großer Beliebtheit. Für sie gilt seit 1. Dezember 2025 eine Produktnorm. Die DIN VDE V 0126-95 legt erstmals verbindliche technische Kriterien für ein sicheres Gerät fest. Der Anschluss über die haushaltsübliche Schuko-Steckdose ist jetzt offiziell zulässig, sofern bestimmte Sicherheitsbedingungen erfüllt sind – vor Erscheinen der Norm war dies nur geduldet gewesen. Lesen Sie die wichtigsten Informationen zur Norm.
Die neue Produktnorm gilt ausschließlich für Steckersolargeräte ohne Energiespeicher (für diese wird eine andere Norm erarbeitet). Sie regelt unter anderem, welche Strommenge ein Steckersolargerät maximal produzieren und auch mit welchem Stecker es betrieben werden kann.
Festgelegt wurden unter anderem:
Modulleistung, abhängig von der Art des Steckers:
- Maximal 960 Watt mit einem sogenannten Schuko-Stecker
- Maximal 2000 Watt mit einem sogenannten Wieland-Stecker
- Beträgt die Leistung eines Geräts mehr als 2000 Watt, handelt es sich nicht mehr um ein Steckersolargerät im Sinne der Norm.
Maximale Wechselrichterleistung: 800 Watt Ausgangsleistung. Diese Grenze war bisher schon im EEG verankert, ist jetzt mit der Norm aber auch technisch abgesichert.
Schuko-Stecker jetzt offiziell zulässig
Mit der neuen Norm wird der Anschluss eines Steckersolargeräts über die haushaltsübliche Schuko-Steckdose zulässig, allerdings nur, wenn das Gerät eine Leistung von maximal 960 Watt hat und unter bestimmten Sicherheitsbedingungen: Das Gerät muss dann entsprechend dem DGS-Sicherheitsstandard oder der Produktnorm (VDE 0126-95) über spezielle Wechselrichter verfügen, die über Sicherheitsschaltungen, eine entsprechende Isolationskoordination und eine ausreichend schnelle Abschaltung verfügen. Alternativ ist laut Norm auch ein Schuko-Stecker mit Schutzhülsen gestattet.
Vor dem Erscheinen der Norm war der Anschluss eines Steckersolargeräts mit einem Schuko-Stecker lediglich geduldet, jetzt ist dies unter den genannten Voraussetzungen normkonform.
Orientierung für Verbraucher:innen
Nach Angaben des DIN-Verbraucherrats werde es für Verbraucher:innen mit der Norm einfacher, ein sicheres Steckersolargerät zu kaufen. Eine Konformitätserklärung des Herstellers bzw. Anbieters weise künftig nach, „dass bei einem angebotenen Gerät alle Anforderungen der Produktnorm eingehalten werden und das Gerät damit sicher ist“.
Informationen und Empfehlungen für die Auswahl und das Anschließen eines Steckersolargeräts gibt es unter anderem bei der Verbraucherzentrale NRW.
Gesetzlicher Anspruch von Wohnungseigentümer:innen
Als Wohnungseigentümer:in haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Steckersolargerätes. Hierbei handelt es sich um eine privilegierte Maßnahme gemäß Wohnungseigentumsgesetz. Nähere Informationen zur Rechtslage und auch zum Vorgehen in Ihrer WEG lesen Sie auf unserer Themenseite „Steckersolargeräte“ sowie im WiE-Infoblatt „Photovoltaik to go“ (für Mitglieder).