
Nach Angaben der polizeilichen Kriminalitätsstatistik wurden im Jahr 2023 bundesweit 77.819 Fälle von Wohnungseinbruchsdiebstählen einschließlich der Einbruchversuche verzeichnet. Fast die Hälfte der Wohnungseinbrüche scheiterte.
Dem Einbruchschutz kommt also eine wichtige Bedeutung zu.
Eingebrochen wird weiterhin meist über leicht erreichbare Fenster und Wohnungs- bzw. Fenstertüren. Viele Haus- und Wohnungseigentümer:innen machen es den Einbrecher:innen leicht. Wohnungstüren, die nur zugezogen werden, oder gekippte Fenster oder Balkontüren im Erdgeschoss lassen sich nicht selten ohne oder mit einfachem Werkzeug öffnen. Die Arbeitsweise der Täter:innen ist oft die gleiche: In den meisten Fällen hebeln sie Fenster und Türen auf der Öffnungsseite auf.
Sicher ist sicher – das können Sie für den Einbruchschutz tun
Ideal ist eine Kombination von mechanischer und elektronischer Sicherung. Der mechanische Einbruchschutz sollte an erster Stelle stehen: Mechanische Sicherungen stehlen der Täter:in Zeit: Sie verhindern, dass sie schnell ins Haus oder in die Wohnung kommt. Typische Schwachstellen im Haus sind zum Beispiel Türblatt, Zarge oder Verglasung der Haustür. Hier können einbruchhemmende Türen zum Einsatz kommen. Zusätzlich können Sperrbügel an der Innenseite der Tür sowie spezielle Türschlösser angebracht werden.
Die Polizei empfiehlt vor allem für das Erdgeschoss und Souterrain besonders fest in der Wand verankerte Fenster mit besonders stabiler Rahmenkonstruktion, Glasscheiben aus Sicherheitsglas und abschließbare Griffe. Achten Sie beim Kauf von neuen Fenstern und Fenstertüren auf die angegebenen Widerstandsklassen (RC2 nach DIN EN 1627). Viele mechanische Sicherungen lassen sich ohne großen Aufwand nachrüsten.
Auch eine gute Beleuchtung und Bewegungsmelder können hilfreich sein. Wer eine Videoüberwachungsanlage installieren möchte - diese kann ebenfalls eine abschreckende Wirkung haben - sind viele Vorgaben in Bezug auf den Datenschutz zu beachten und zu erfüllen.
Bauliche Veränderungen brauchen stets einen Beschluss
Bauliche Maßnahmen, die die Wohnung und die Wohnanlage vor Einbrüchen schützen sollen, betreffen in Wohnungseigentümergemeinschaften stets das Gemeinschaftseigentum. Denn die Hauseingangstür, die Wohnungseingangstüren und die Fenster sind Gemeinschaftseigentum. Ob Fenstergitter, einbruchhemmende Wohnungseingangstür oder Alarmanlage: Die WEG muss stets über Maßnahmen des Einbruchschutzes beschließen – auch wenn einzelne Wohnungseigentümer:innen seit der WEGesetz-Reform 2020 einen Anspruch auf Maßnahmen, die dem Einbruchschutz dienen, haben. Das heißt aber nur: Anspruch auf einen Beschluss und nur wenn die Maßnahme angemessen ist. Über die technischen Einzelheiten und die optische Gestaltung entscheidet die WEG. Darüber hinaus tragen Sie die Kosten der Maßnahme.
Unabhängig von dem gesetzlichen Anspruch einzelner Wohnungseigentümer:innen hat Ihre WEG die Möglichkeit, Maßnahmen zum Einbruchschutz im Gemeinschaftseigentum im gemeinschaftlichen Interesse zu beschließen. Auch dafür reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss aus.
Polizeiliche Beratung und Prüfung einer KfW-Förderung
Bevor einzelne Maßnahmen zum Einbruchschutz in Auftrag gegeben werden, sollten sich Haus- bzw. Wohnungseigentümer:innen zunächst von Experten der Polizei beraten lassen. Außerdem sollten sie sich im Vorfeld über Fördermöglichkeiten der KfW und mögliche kommunale Förderprogramme informieren.