Bei Baumängeln hat der Baukunde Gewährleistungsansprüche. Doch die kann er durch Formfehler schnell verlieren. Ein neues Infoblatt mit Musterbriefen sagt, wie Sie sich Ihre Gewährleistungsansprüche sichern.

Oft treten die Folgen fehlerhafter Planung oder Bauausführung erst Monate oder Jahre nach Fertigstellung und Abnahme des Neubaus zutage. Geschieht das innerhalb der Gewährleistungsfrist, haben Sie als Baukunde Anspruch auf kostenlose Beseitigung dieser Mängel durch den Bauunternehmer. Ihre Rechte sind aber schnell verloren, wenn Sie die Regeln zu ihrer Durchsetzung nicht genau befolgen. Die größte Gefahr stellt dabei die Verjährung dar. Ein neues Informationsblatt über "Ihre Gewährleistungsrechte nach Abnahme und Fertigstellung des Hauses" klärt Mitglieder von wohnen im eigentum e.V. detailliert über ihre Rechte auf und wie sie ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können. Dabei helfen zwei Musterbriefe. Sie finden diese Angebote unter Haus und Musterbriefe. (Stand 02.11.2011)