1. Lesung im Deutschen Bundestag am Donnerstag, 10. November / Wohnen im Eigentum e.V. setzt auf Nachbesserungen durch den Deutschen Bundestag
 

Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Pflicht zum Sachkundenachweis für Verwalter von Wohnungseigentum wird eine zentrale Forderung des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) wohl bald Realität werden – allerdings nur in einer "Light-Version", wenn der Deutsche Bundestag jetzt nicht noch bei der Bestandsschutzregelung und dem Sachkundenachweis für Mitarbeiter nachjustiert.

8.11.2016 Am Donnerstag, 10. November 2016, wird sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Entwurf des Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum befassen. Wer gewerbsmässig als WEG-Verwalter/in tätig sein will, bedarf künftig nach der Gewerbeordnung der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Sie oder er muss Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, seine Sachkunde und eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung nachweisen.
Jedoch fehlen in dem Gesetzentwurf für eine Änderung der Gewerbeordnung ganz entscheidende Anforderungen: So sollen nur Gewerbetreibende ihre Sachkunde nachweisen, für verantwortliche Mitarbeiter/innen (sogenannte Objektbetreuer) soll es diese Pflicht nicht geben. Außerdem sollen Gewerbetreibende, die bereits seit mehr als sechs Jahren als Wohnungseigentums-Verwalter/in tätig sind, von der neuen Pflicht zur Ablegung einer Sachkundeprüfung ausgenommen werden. Wohnen im Eigentum e.V. fordert dagegen:

  • Auch alle angestellte Verwalter/innen, die in Unternehmen selbstständig WEGs verwalten, müssen ihre Sachkunde nachweisen, ähnlich der Regelung bei den Vorgaben für Versicherungsvermittler und Finanzanlagenberater.
  • Für langjährig tätige Gewerbetreibende und angestellte Verwalter sollte zudem anstatt der im Entwurf vorgesehenen Befreiung vom Sachkundenachweis (sogenannte "Alte-Hasen-Regelung") eine fünfjährige Übergangsregelung zur Ablegung der Prüfung oder die Pflicht zur Fortbildung eingeführt werden. Immerhin wird diese Bestandsschutzregelung nach einer Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie etwa die Hälfte aller Verwalter und Verwalterinnen betreffen!

"Der Gesetzentwurf enthält eindeutig noch zu viele Ausnahmen! Die neuen Qualifikationsanforderungen müssen für alle Verwalter/innen gelten, ob angestellt oder selbständig", so Gabriele Heinrich. "Hier liegt jetzt die Verantwortung beim Bundestag, eine nachvollziehbare Berufszugangsregelung zu schaffen, auf die sich die Wohnungseigentümer und die Mieter in den WEGs auch verlassen können und die einen substanziellen Zugewinn und mehr Verbraucherschutz bringt. Eben keine halben Sachen und kein Gesetz in Light-Version", betont sie.

Die Pressemitteilung von "Wohnen im Eigentum" zur Stellungnahme des Bundesrates lesen Sie hier: https://www.wohnen-im-eigentum.de/pm/sachkundenachweis-bundesrat-20161019.

Mehr zu den Positionen von "Wohnen im Eigentum" zu diesem Thema sowie 28 Fallbeispiele aus der Beratungspraxis von Wohnen im Eigentum e.V., die die Defizite in der Berufsqualifikation von WEG-Verwaltern zeigen, finden Sie hier: https://www.wohnen-im-eigentum.de/politik/verwalter-sachkundenachweis.html.