Um die künftige Ausgestaltung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung zu beraten, wurde WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller am 16. März 2026 in die Landesvertretung Bayern in Berlin eingeladen. Dort hat sie ihre Expertise in einer von mehreren Bundesländern initiierten Arbeitsgruppe eingebracht, die die Einführung einer Angebotspflicht für alle Eigentümer:innen vorbereitet. Frau Dr. von Möller machte deutlich, dass bei der Ausgestaltung die Besonderheiten des Wohnungseigentums berücksichtigt werden müssen.
Bei einer Angebotspflicht mit Opt-Out-Modell, bei der allen Immobilieneigentümer:innen von der Versicherung ein Angebot gemacht werden muss, was aber abgelehnt werden kann, ist es laut Wohnen im Eigentum wichtig, die Besonderheiten des Wohnungseigentums mitzudenken. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) können immer nur gemeinsam mehrheitlich über eine Elementarschadenversicherung beschließen. Wird eine Wohnungseigentümer:in überstimmt, kann sie ihre Wohnung, da sie zum Teil im Gemeinschaftseigentum steht, nicht in Eigenregie gegen Elementarschäden absichern. WiE fordert daher für den Fall, dass der Gesetzgeber sich für die Opt-Out-Lösung entscheidet, dass der Verzicht auf eine solche Elementarschadenabsicherung nur dann möglich sein soll, wenn alle Wohnungseigentümer:innen einer WEG zustimmen.
Von Möller machte auf diesen wichtigen Aspekt für Wohnungseigentümergemeinschaften im Rahmen einer Expertenanhörung der Arbeitsgruppe aufmerksam.
Arbeitsgruppe will Eckpunkte für verbrauchergerechte Umsetzung vorlegen
Das Thema einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung ist seit vielen Jahren im Gespräch. Denn nicht alle Schäden sind durch die normale Gebäude- oder Hausratversicherung gedeckt - angesichts zunehmender Hochwasser- und Extremwetterereignisse sind viele Immobilieneigentümer:innen in Deutschland unzureichend gegen Elementarschäden abgesichert.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Angebotspflicht der Versicherer für alle Immobilieneigentümer:innen für den Bereich der Elementarschäden angekündigt. Das Ziel: Möglichst viele Immobilien, insbesondere Wohnimmobilien, sollen gegen Elementarschäden abgesichert werden. Höchst umstritten ist seit längerem jedoch, wie dies im Detail ausgestaltet werden soll. Dabei geht es auch um die Finanzierbarkeit der Prämien. Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen und Saarland haben eine Projektgruppe initiiert, die bis Frühjahr 2026 Eckpunkte für eine verbrauchergerechte Umsetzung erarbeiten soll.
Weitere Informationen zum Thema Elementarschadenversicherung finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Thema und in unserer Pressemitteilung.