Änderungen bei Photovoltaik-Anlagen geplant: Keine Einspeisevergütung mehr und neue Regeln

MFH PV Anlage
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Wer eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach seines Hauses betreibt, spart nicht nur Stromkosten, sondern kann bisher auch Geld verdienen: Für jede Kilowattstunde, die ins öffentliche Netz eingespeist wird, erhalten Eigentümer:innen bis zu 12 Cent. Das Bundeswirtschaftsministerium plant offenbar weitreichende Änderungen – insbesondere für neue Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern.

Das Bundeswirtschaftsministerium plant, die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 25 Kilowatt abzuschaffen. Wer den Strom nicht selbst über eine Batterie verbraucht, sondern ins Netz einspeisen möchte, soll ihn künftig über eine Strombörse direkt vermarkten müssen. Das geht aus einem geleakten Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums hervor, über den mehrere Medien berichtet haben. 

Betroffen sind vor allem Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, aber auch entsprechend kleine Anlagen auf Mehrfamilienhäusern wären erfasst. Für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) soll es abweichende Regelungen geben, bestehende PV-Anlagen sollen Bestandsschutz erhalten. Derzeit gibt es rund 5,7 Millionen PV-Anlagen bis maximal 25 Kilowatt Leistung in Deutschland. Im Gegenzug zur Abschaffung der Einspeisevergütung will das Ministerium die Ausschreibungsmengen für Freiflächen-PV-Anlagen, die oft von Großinvestoren errichtet werden, erweitern.

Ministerium legt Fokus auf privaten Eigenverbrauch des PV-Stroms 

Viele neue PV-Anlagen seien günstiger geworden und rechneten sich auch ohne staatliche Förderung, so die Begründung für die geplanten Änderungen, vor allem, wenn der Strom selbst genutzt wird – etwa für E-Autos, Wärmepumpen oder den Betrieb eines Heimspeichers. Durch die Fokussierung auf den Eigenverbrauch sollen die staatlichen Gelder effizienter eingesetzt werden.

Eigentümer:innen, die in diesem Jahr die Installation einer PV-Anlage planen, sollten also genau abwägen, wie viel Strom sie selbst nutzen können und welche Anlagengröße sinnvoll ist. Die Einspeisung ins Netz könnte nämlich kompliziert werden und die Vergütung geringer ausfallen als es bei der fixen Einspeisevergütung jetzt der Fall ist. Auch WEGs sollten genau überlegen, auf welchem Weg sie den produzierten Strom selbst verbrauchen oder für den Eigenverbrauch speichern können.

Allerdings ist die Gesetzesnovelle derzeit noch in Vorbereitung, ein endgültiger Entwurf liegt noch nicht vor. Scharfe Kritik am Entwurf gab es vor allem vom Bundesverband Solarwirtschaft sowie von den Grünen im Bundestag.