Abschaffung der Verwalterfortbildung: Rechtsausschuss des Bundesrates äußert sich kritisch

Verwalter Fortbildung
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15.12.2025. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat sich in seiner letzten Sitzung kritisch zu dem Vorhaben geäußert, die Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter:innen abzuschaffen. Es sprächen "gewichtige Gründe" für die Beibehaltung. Die Bundesregierung plant im Rahmen einer Entbürokratisierungsoffensive, die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter:innen abzuschaffen. Nach Einschätzung von WiE gefährdet das Vorhaben die flächendeckende Qualität und Professionalität von Verwaltungsleistungen. Im kommenden Jahr wird sich voraussichtlich der Bundestag mit dem Vorhaben befassen.

Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat sich kritisch zur geplanten Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Verwalter:innen (Drucksache 648/25) geäußert. Der Regierungsentwurf, der ursprünglich aus dem Ministerium für Wirtschaft und Energie stammt, war bereits vom Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum und mehreren anderen Verbänden, darunter Verwalterverbände, kritisiert worden. 

Der Ausschuss des Bundesrates empfiehlt in seiner Stellungnahme, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob "zur Sicherstellung einer ausreichenden Qualität und Zuverlässigkeit von Dienstleistungen im Bereich der Wohnimmobilienverwaltung die Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter erhalten bleiben und von der Streichung des § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung ausgenommen werden sollte". Es sprächen "gewichtige Gründe" für die Beibehaltung der Weiterbildungspflicht, untermauert der Bundesrat sein Anliegen. Auch Wohnen im Eigentum hält die Beibehaltung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter:innen für unerlässlich. 

Der Ausschuss argumentiert: "Für die ordnungsgemäße Verwaltung von Wohnimmobilien sind aktuelle Kenntnisse in vielfältigen Rechtsbereichen und in Bezug auf technische Anforderungen erforderlich, die sich kontinuierlich und in kurzen Zeitabständen weiterentwickeln. Beispielhaft zu erwähnen sind hier das Gebäudeenergiegesetz, das Wohnungseigentumsgesetz, baurechtliche Vorgaben oder die Betriebskostenverordnung. Die Weiterbildungspflicht (20 Stunden innerhalb von 3 Kalenderjahren) ist erst vor wenigen Jahren mit Wirkung zum 1. August 2018 eingeführt worden, weil bei der Qualität der Tätigkeit von Hausverwaltungen Defizite festgestellt wurden. Mangelnde rechtliche und technische Kenntnisse können sich unter anderem in fehlerhaften Planungsentscheidungen, unzureichenden Bauerhaltungsmaßnahmen, anfechtbaren Beschlüssen von Eigentümerversammlungen oder Abrechnungsstreitigkeiten niederschlagen und damit für die betroffenen Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter und Mieter erhebliche nachteilige Folgen haben. Die Erwartung des Bundes, dass die Branche künftig eigenverantwortlich eine ausreichende Weiterbildung sicherstellt, wird angesichts der bisherigen Erfahrungen und der strukturellen Gegebenheiten bei Hausverwaltungen als wenig realistisch eingeschätzt."

Der Bundesrat tagt am 19. Dezember 2025 zum letzten Mal in diesem Jahr - dort steht das Thema auf der Tagesordnung. Im kommenden Jahr wird sich dann voraussichtlich der Bundestag mit dem Vorhaben befassen.

Verwaltungen haben Verantwortung für erhebliche Vermögenswerte

Die Bundesregierung hatte vorgeschlagen, die in der Gewerbeordnung vorgeschriebene Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter:innen und Immobilienmakler:innen zu streichen – mit dem Ziel, den bürokratischen Aufwand sowohl für die Gewerbeämter als auch für die Wirtschaft abzubauen. Die Weiterbildungspflicht war erst 2018 eingeführt worden, um die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften sowie die Tätigkeit von Immobilienmakler:innen zu professionalisieren und deren Qualität zu erhöhen. Sie umfasst 20 Stunden innerhalb von drei Jahren.

„Die Abschaffung der Weiterbildungspflicht lehnen wir entschieden ab“, betont Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE). „Entbürokratisierung ist ein wichtiges Ziel, aber der vorliegende Entwurf leistet keinen wirksamen Beitrag dazu.“ Weiter erklärt sie: „Angesichts der stetig wachsenden fachlichen und rechtlichen Anforderungen an Wohnimmobilienverwalter und deren Verantwortung für erhebliche Vermögenswerte sind die bestehenden Anforderungen zur Berufsausübung das notwendige Minimum, um Qualität und Rechtssicherheit von Verwaltungsleistungen zu gewährleisten.“

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie in unserer Pressemitteilung. Unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMWE finden Sie hier. In einem Verbändebrief hat WiE sich gemeinsam mit zahlreichen Verbänden an das Ministerium gewandt.

Wohnen im Eigentum führt zu diesem Thema eine Umfrage durch - wir freuen uns, wenn Sie teilnehmen.

Über WiE

Wohnen im Eigentum (WiE) ist ein bundesweiter Verbraucherschutzverband mit über 16.000 Mitgliedern und Sitz in Bonn. Der Verband tritt für die Interessen und Rechte von privaten Immobilieneigentümern, insbesondere von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften ein. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz in der Bau- und Immobilienbranche. Seine Mitglieder unterstützt WiE mit kostenfreien Rechts-, Energie- und Bauberatungen sowie mit umfangreichen Informationsveranstaltungen, Ratgebern und Arbeitsmaterialien. WiE ist parteipolitisch neutral, unabhängig und Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Vereins unter www.wohnen-im-eigentum.de.