Wohnungseigentümer*innen müssen bei der Advents- und Weihnachtsdekoration aufeinander Rücksicht nehmen / Wohnen im Eigentum gibt Tipps
28.11.2024. Die Adventszeit steht vor der Tür. Bei der Beleuchtung ihres Balkons müssen Wohnungseigentümer*innen einige Punkte beachten, informiert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE). Denn der Balkon gehört zwar zur Wohnung, ist aber Gemeinschaftseigentum.
Wer eine oder mehrere Lichterketten nur zeitweise am Balkon anbringen möchte, benötigt dafür keinen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, denn das gilt in der Regel als „übliche Benutzung“ des Balkons – es sei denn, es werden für das Anbringen der Lichterkette Eingriffe ins Gemeinschaftseigentum nötig, zum Beispiel das Bohren von Löchern in die Balkonbrüstung. Dann handelt es sich um eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum, der die Wohnungseigentümer*innen mit einfacher Mehrheit zustimmen müssen. Dies gilt auch für den Fall, dass Lichterketten dauerhaft, also nicht nur zur Advents- und Weihnachtszeit, installiert werden sollen.
Thema besprechen und in die Gemeinschaftsordnung schauen
Grundsätzlich gilt: Wohnungseigentümer*innen müssen aufeinander Rücksicht nehmen (§ 13 und § 14 Wohnungseigentumsgesetz). Das gilt auch für die Advents- und Weihnachtsdekoration. Zu grell sollte die Deko also nicht sein. „Wohnungseigentümer sollten das Thema mit ihren Miteigentümern besprechen, um Konflikten vorzubeugen“, rät Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum. Auch ein Blick in die Gemeinschaftsordnung sei sinnvoll, denn darin können Regelungen zur Balkonnutzung enthalten sein. Möglicherweise regelt auch eine Hausordnung das Aufhängen von Advents- und Weihnachtsschmuck im und am Gemeinschaftseigentum. Gib es keine Hausordnung, können Wohnungseigentümer*innen eine solche mit einfacher Mehrheit beschließen.
Nur geprüfte Lichterketten verwenden
Bei der Auswahl der Lichterketten sollten Wohnungseigentümer*innen stets auch den Stromverbrauch im Blick haben und auf Leuchtioden (LED) setzen. Lichterketten oder -schläuche mit LED-Lampen brauchen im Vergleich zu konventionellen Glüh- oder Halogenlampen deutlich weniger Strom und haben in der Regel eine höhere Lebensdauer. Außerdem sollten nur geprüfte Lichterketten, zum Beispiel mit dem Prüfsiegel GS, einem TÜV-Siegel oder dem VDE-Prüfzeichen, zum Einsatz kommen. Die Leuchtdekoration muss – wenn sie im Freien angebracht wird – übrigens auch „spritzwassergeschützt“ sein, damit es nicht zu einem Kurzschluss wegen Regens kommt.
Über WiE
Wohnen im Eigentum (WiE) ist ein bundesweit aktiver Verbraucherschutzverband mit rund 15.000 Mitgliedern und Sitz in Bonn. Der Verband tritt für die Interessen und Rechte von privaten Immobilieneigentümer*innen, insbesondere von Wohnungseigentümer*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften ein. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz in der Bau- und Immobilienbranche. Seine Mitglieder unterstützt WiE mit kostenfreien Rechts-, Energie- und Bauberatungen sowie mit umfangreichen Informationsveranstaltungen, Ratgebern und Arbeitsmaterialien. WiE ist parteipolitisch neutral, unabhängig und Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Vereins unter www.wohnen-im-eigentum.de