27.07.2023. Sie sind Wohnungs- oder Hauseigentümer*in und planen eine Maßnahme zur Barrierereduzierung? Dann informieren Sie sich über die verschiedenen Fördermöglichkeiten, bevor Sie einen Auftrag vergeben. Seit kurzem stehen wieder Fördermittel der KfW für den barrierefreien und altersgerechten Umbau aus dem Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)" zur Verfügung.

Nachdem die Fördermittel im Rahmen des Investitionszuschusses 455-B der KfW im vergangenen Jahr ausgelaufen waren, können Sie nun als Haus- oder Wohnungseigentümer*in Zuschüsse für Barrierefreiheit und altersgerechten Umbau wieder beantragen. In diesem Jahr stehen 75 Millionen Euro zur Verfügung. Zu den typischen Umbauten, die in der Regel gefördert werden, gehört unter anderem das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau einer bodengleichen Dusche. Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.

Alternativ fördert die KfW Maßnahmen zur Barrierereduzierung mit einem Kredit (Kredit 159).

Wer pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) hat, kann einen Zuschuss für Maßnahmen bei der Pflegekasse beantragen.

Informieren Sie sich auch, ob es eine Förderung durch Ihr Bundesland oder Ihre Kommune gibt.

Bitte beachten Sie: Damit Sie eine Förderung in Anspruch nehmen können, müssen die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Außerdem müssen Sie erst den Antrag stellen, bevor Sie einen Auftrag vergeben.

Über die verschiedenen Fördermöglichkeiten können Sie sich unter anderem hier informieren.

Informationen zur Anpassung bzw. zum Umbau Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses finden Sie außerdem beim Verein „Barrierefrei Leben“ und bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung. Dieser bietet auch Wohnberatungsstellen in den einzelnen Bundesländern an.