
Freepik
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 fortgeführt. Das hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf Anfrage von WiE bestätigt.
Im Rahmen der BEG werden energetische Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel Heizungstausch, Heizungsoptimierung, Fenstertausch und Fassadendämmung gefördert.
Wichtig: Anträge für die Förderung des Heizungstauschs müssen bei der KfW gestellt werden. Für alle anderen Maßnahmen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.
Nähere Informationen finden Sie auch auf unserer Themenseite.