04.10.2019. WiE-Mitglied Ursula T. hat sich vor kurzem eine Zweitwohnung auf Sylt gekauft. Von der Verwaltung der Wohnungseigentumsanlage erhielt sie ein Begrüßungsschreiben mit allen wichtigen Informationen, das sie als sehr hilfreich empfindet.
In der Begrüßung informierte die Verwaltung zum Hausgeld, zum Hausmeister und dazu, wie man die Verwaltungsbeiräte erreichen kann – eine wichtige Orientierungshilfe, um sich als neue Eigentümerin gleich zu Beginn in der Eigentümergemeinschaft gut zurecht zu finden. „Mit der Umschreibung im Grundbuch werden Sie nicht nur Eigentümer Ihres Sondereigentums, sondern auch Miteigentümer am gesamten Gemeinschaftseigentum, z.B. am Grundstück, Gebäude, dem Hausgeldbestand, der Instandhaltungsrücklage“, heißt es denn auch als Begründung in dem Schreiben.
Ursula T. fiel dieses Verhalten so positiv auf, dass sie Wohnen im Eigentum sogleich davon berichtet hat. Denn dass Verwaltungen so kundenorientiert handeln, ist nicht selbstverständlich. „Solch ein Schreiben stellt eine gute und einfache Möglichkeit dar, um neue Eigentümer darauf aufmerksam zu machen, dass sie Teil einer Gemeinschaft sind – und keine Einzeleigentümer“, so die Wohnungseigentümerin. Im Grunde müsste schon der Notar aufklären, doch das geschieht in der Praxis eher nicht. Auch Ursula T. hat diese Erfahrung gemacht: „Man unterschreibt den Kaufvertrag beim Notar, ohne darauf hingewiesen zu werden, dass man hiermit in eine besondere Rechtsordnung eintritt und dass das Eigentum beschränkt wird durch die Rechte der anderen Miteigentümer bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft“.
Aus ihrer Sicht sollten Verwaltungen verpflichtet werden, neue Wohnungseigentümer mit solch einem Schreiben auf die Gemeinschaft zu „briefen“, zu informieren und auf ihre Rechte und auch Pflichten hinzuweisen.