11.04.2020. Sie als Wohnungseigentümer sollen künftig für Ihren Verwalter haften, und zwar unbegrenzt. Das zumindest geht deutlich hervor aus der Antwort von Staatssekretär Gerd Billen auf den Offenen Brief von vier Verbraucherverbänden – u.a. von Wohnen im Eigentum (WiE) - an die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht mit dem Titel "Die Entmachtung der Wohnungseigentümer darf nicht Kern der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes sein". Staatssekretär Billen, der an ihrer Stelle geantwortet hat, äußert sich darin nämlich unter anderem so:

„In der Gesamtschau ist das neue Recht also für den Wohnungseigentümer nicht von Nachteil, sondern sogar von Vorteil. Denn Schäden, die ein Verwalter verursacht, werden solidarisch von allen Wohnungseigentümern getragen, wenn vom Verwalter nichts zu holen ist. Das ist gerecht, denn es liegt oft allein am Zufall, welcher Wohnungseigentümer einen Schaden erleidet.“ (Gert Billen, Staatssekretär im BMJV, im Antwortschreiben an WiE vom 08.04.2020, siehe PDF auf Seite 3)

Wohnen im Eigentum fragt hier erneut: Will eine Mehrheit der Wohnungseigentümer ein solches Haftungsrisiko und eine solche Sozialisierung von Schadenskosten?
>> Petition dagegen bitte unterschreiben und bekannt machen!

Des Weiteren wiederholt die Antwort des Staatssekretärs die Begründungen und Bewertungen im Gesetzentwurf. Die Position von WiE zu dieser Antwort: Neue Erkenntnisse gibt es nicht, auf zentrale Kritikpunkte bzw. Forderungen im Offenen Brief wird in der Antwort nicht eingegangen, die Fußangeln im Gesetz werden nicht erwähnt und auch die Praxis in den WEGs wird nicht berücksichtigt.

Wenn Sie sich näher mit unserer Kritik sowie unseren Forderungen befassen möchten, dann lesen Sie weiter auf unserer Themenseite zum Gesetzentwurf. WiE fordert unter anderem: Die Entscheidungs-, Kontroll- und Eingriffsrechte der einzelnen Wohnungseigentümer bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums müssen zwingend beibehalten und erweitert werden, der Verwaltungsbeirat muss als Kontrollorgan gestärkt werden.

Es ist auffällig, dass die Wirtschaftsverbände, insbesondere die Verwalterverbände, den Gesetzentwurf begrüßen, während sich Verbraucherverbände sowie der Deutsche Richterbund und der Deutsche Anwaltverein kritisch äußern. Sagt das nicht alles über die Ausrichtung dieses Gesetzentwurfs?

Lesen Sie auch vor diesem Hintergrund die vollständige Antwort von Staatssekretär Billen