Bundesrat billigt Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes

01.10.2024. Der Bundesrat hat am 27.09.2024 mehrere Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches gebilligt. Diese hatte der Bundestag im Juli 2024 beschlossen. Demnach sollen Wohnungseigentümer*innen und Mieter*innen die Installation von Balkonkraftwerken einfacher durchsetzen können. Zudem wurde eine Beschlusskompetenz für virtuelle Eigentümerversammlungen eingeführt.

Während die erleichterte Installation von Balkonkraftwerken breite Zustimmung erfuhr, gab es um die rein virtuelle Eigentümerversammlung kontroverse Diskussionen.

Neu geregelt wurde, dass Wohnungseigentümergemeinschaften mit Dreiviertelmehrheit virtuelle Versammlungen beschließen können. Allerdings gibt es eine Übergangslösung: Bis einschließlich 2028 ist mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung abzuhalten, es sei denn, die Wohnungseigentümerversammlung beschließt einstimmig, darauf zu verzichten. Wohnen im Eigentum hatte sich für den Erhalt der Präsenzversammlung stark gemacht, um eine Brücke für technisch nicht versierte und ältere Wohnungseigentümer*innen zu schaffen. Die Übergangslösung war ein Erfolg für den Einsatz von WiE als politische Interessenvertretung.

Die Änderungen müssen noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden und treten erst am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Weitere Informationen zu den einzelnen Versammlungsformaten und praktische Tipps zur Entscheidungsfindung und Durchführung finden Sie in unserer Verbraucher-Info: https://www.wohnen-im-eigentum.de/artikel/die-eigentuemerversammlung-praesenz-hybrid-oder-virtuell-0