19.07.2024. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 4. Juli 2024, die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches beschlossen. Demnach sollen Wohnungseigentümer*innen und Mieter*innen die Installation von Steckersolargeräten, auch Balkonkraftwerke genannt, einfacher durchsetzen können. Zudem wurde eine Beschlusskompetenz für virtuelle Eigentümerversammlungen eingeführt.
Nach rund halbstündiger Aussprache wurde über den Gesetzentwurf entschieden. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der CDU/CSU-Fraktion wurden zwei wichtige Änderungen beschlossen:
- Wohnungseigentümer*innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation von Steckersolargeräten, auch Balkonkraftwerke genannt (§ 20 Wohnungseigentumsgesetz), bekommen. Sie können die Installation damit gegenüber Ihrer WEG einfacher durchzusetzen - die WEG darf nur Auflagen machen, aber das Vorhaben nicht ohne Weiteres ablehnen. Damit soll die Energiewende in Wohnungseigentümergemeinschaften vorangetrieben werden. Die Installation von Steckersolargeräten wird damit anderen privilegierten Maßnahmen wie beispielsweise Einbruchschutz und schnellem Internet gleichgestellt. Eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches gibt auch Mieter*innen einen solchen Anspruch, den sie gegen Vermieter*innen durchsetzen können.
- Zudem wurde eine Beschlusskompetenz für virtuelle Eigentümerversammlungen (auch reine Online-Eigentümerversammlung oder vollvirtuelle Eigentümerversammlung genannt) eingeführt. Demnach kann eine WEG mit einer 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen, dass Eigentümerversammlungen für bis zu 3 Jahre ausschließlich virtuell stattfinden - es also keine Möglichkeit mehr gibt, vor Ort teilzunehmen. Eine Übergangslösung bis 2028 sichert eine zusätzliche Präsenzversammlung für jene, die aus verschiedenen Gründen lieber vor Ort teilnehmen. Das Thema virtuelle Eigentümerversammlung wurde seit Jahren kontrovers diskutiert. Im Plenum des Deutschen Bundestags lobten die Koalitonsfraktionen bei der abschließenden Aussprache die Neuregelung - sie bringe "mehr Flexibilität", so die FDP-Abgeordnete Katharina Willkomm. Zudem führten virtuelle Versammlungen zu einer höheren Beteiligung und geringeren Kosten. Auch der Minderheitenschutz sei durch die Übergangslösung beachtet worden. Eine Rückkehr zur Präsenzversammlung sei mit einfacher Mehrheit möglich. Dr. Jan-Marco Luczak (CDU) kritisierte, dass die Koalitionsfraktionen den ursprünglichen Entwurf abgeändert haben - da sei man "auf halber Strecke stehen geblieben". Wohnen im Eigentum und weitere Verbände sowie Fachjuristen hatte sich kritisch mit der Einführung der virtuellen Eigentümerversammlung auseinandergesetzt. Wohnen im Eigentum macht sich - als Alternative zur rein virtuellen Eigentümerversamlung - für eine hybride Eigentümerversammlung stark, die sowohl Menschen, die vor Ort teilnehmen möchte, als auch Personen, die lieber virtuell teilnehmen möchten, einschließt. In der jetzt gefundenen Gesetzesänderung zur Einführung der virtuellen Eigentümerversammlung, die eine Übergangslösung enthält, sieht Wohnen im Eigentum eine Digitalisierung in maßvollen Schritten. Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf unsererer Seite "Eigentümerversammlung" sowie in unserer Pressemitteilung "Die Eigentümerversammlung – in Präsenz, hybrid oder virtuell?"
Hinweis: Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren (nächste Sitzung am 27.9.2024) und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.