WiE: Wohnungseigentümer, die online nicht versiert oder technisch nicht ausgestattet sind, nicht ausgrenzen / Präsenzteilnahme muss gesetzlich immer möglich sein / Hybride Eigentümerversammlung berücksichtigt alle Interessengruppen
 

08.09.2022. Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Willensbildungs- und Entscheidungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Pläne des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) sehen vor, dass WEGs künftig die reine Online-Eigentümerversammlung beschließen können, ohne die Möglichkeit der Präsenzteilnahme. Wohnen im Eigentum (WiE) appelliert an den Gesetzgeber, die Tür zur Präsenzteilnahme immer offen zu halten, damit z.B. ältere Eigentümer, die online nicht versiert oder technisch nicht ausgestattet sind, nicht außen vor bleiben.

 

Wer nicht online ist, kann nicht mehr mitreden?Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Willensbildungs- und Entscheidungsorgan einer WEG

Die Eigentümerversammlung ist das zentrale und einzige Willensbildung- und Entscheidungsorgan einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Nur über die Eigentümerversammlung können die Wohnungseigentümer auf die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, dessen Finanzierung und bauliche Veränderungen Einfluss nehmen. Umso wichtiger ist es, dass alle Wohnungseigentümer sich als Teil der Gemeinschaft sehen und versuchen alle in das „Boot der Eigentümerversammlung“ zu holen. 

Das Bundesministeriums der Justiz (BMJ) plant jedoch eine Änderung im Wohnungseigentumsgesetz, wonach WEGs beschließen können, dass nur noch online an der Eigentümerversammlung teilgenommen werden kann – die reine Online-Eigentümerversammlung.

Die reine Online-Eigentümerversammlung grenzt aus

Dazu meint Michael Nack, Rechtsreferent von Wohnen im Eigentum: „Es besteht die Gefahr, dass online nicht versierte Eigentümer, z.B. ältere WEG-Mitglieder, die technisch nicht ausgestattet sind und keine oder kaum Erfahrung mit Online-Konferenzen haben, ausgegrenzt werden, also nicht mehr persönlich an Eigentümerversammlungen teilnehmen können. Bei wichtigen Abstimmungen in der Eigentümerversammlung können sie dann nicht mitdiskutieren und mit beschließen und die Diskussionen und Entscheidungen zu wichtigen Beschlüssen nicht selbst mitverfolgen.“

Hinzukommt, dass nicht alle Eigentümer in reinen Online-Veranstaltungen erprobt sind und keine Erfahrung damit haben, wie man sich dort Gehör verschafft bzw. mitdiskutieren kann.

Die hybride Eigentümerversammlung berücksichtigt alle Eigentümerinteressen

Wohnen im Eigentum appelliert weiterhin an den Gesetzgeber, die Tür der Präsenzteilnahme insbesondere für ältere Wohnungseigentümer immer offen zu halten. Niemand sollte ausgeschlossen werden können, nur weil er kein Internet nutzt oder nicht die notwendige Technik hat.

Umgekehrt sollte auch denjenigen Eigentümern entgegengekommen werden, die einen langen Fahrweg haben oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in Präsenz teilnehmen können. „Es sollte Wert auf eine starke und verlässliche Gemeinschaft gelegt werden, dazu gehört auch die Interessen derjenigen zu berücksichtigen, die gern online teilnehmen wollen“, stellt Michael Nack fest. „Ist die Interessenlage in einer WEG entsprechend vielfältig, kann die hybride Eigentümerversammlung per Mehrheitsbeschluss eingeführt werden. Damit holt man wirklich alle in ein Boot. Die reine Online-Versammlung ist dafür nicht notwendig.“