Darf die Verwaltung alleine das Hausgeld erhöhen?

Darf ein Verwalter Hausgeld erhöhen
Foto: Magnific

Es kommt vor, dass Verwaltungen ohne Beschluss das Hausgeld erhöhen. Doch darf Sie das überhaupt?

Die Höhe des Hausgeldes, das in der Regel monatlich zu zahlen ist und eine Vorauszahlung darstellt, wird jeweils im Wirtschaftsplan einer WEG festgelegt.

Der Wirtschaftsplan muss von Verwalter:innen für jeweils ein Wirtschaftsjahr aufgestellt werden, beschlossen werden muss er jedoch stets von der Eigentümergemeinschaft in der Eigentümerversammlung. Verwalter:innen können also auf keinen Fall die Höhe des Hausgelds alleine ändern.

Sie können lediglich Vorschläge zur Anpassung des Hausgeldes machen, da sie den Wirtschaftsplan entwerfen, den die WEG beschließt. Ob eine Erhöhung tatsächlich erforderlich ist, sollte sich in der Regel aus der Jahresabrechnung ergeben, die zeigt, wie das Hausgeld im letzten Wirtschaftsjahr verwendet wurde und ob es für die laufenden Kosten gereicht hat. Weitere aktuelle oder erwartete Preisentwicklungen, z.B. bei den Strom- oder Heizkosten, können ebenfalls eine Erhöhung rechtfertigen. 

Fortgeltungsbeschluss möglich

Bitte beachten Sie: Wohnungseigentümer:innen haben die Kompetenz, zu beschließen, dass ein konkreter Wirtschaftsplan weiter bis zur Beschlussfassung über den neuen Wirtschaftsplan fortgelten soll. Eine generelle Regelung, wonach jeder künftige Wirtschaftsplan bis zur Verabschiedung eines neuen gelten soll, ist allerdings nur in Form einer Vereinbarung aller Wohnungseigentümer:innen möglich (BGH, 04.12.2018, Az. V ZR 2/18).