11.11.2021. Nach der Flutkatastrophe im Juli wird erneut die Einführung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden für Wohngebäude diskutiert. Damit beschäftigt sich die Justizministerkonferenz, die am 11. und 12.11.2021 tagt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat anlässlich dieses Termins die Eckpunkte einer möglichen Versicherungspflicht definiert.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) spricht sich für ein gestuftes Verfahren aus: Im ersten Schritt soll das gesetzliche Leitbild einer Allgefahrenabsicherung (einschließlich sämtlicher Naturgefahren) für die Wohngebäudeversicherung im Versicherungsvertragsgesetz festgeschrieben werden. Nach zwei Jahren muss die Einführung der Allgefahrenabdeckung evaluiert werden. Sollte sich dabei herausstellen, dass diese Maßnahme nicht die versprochene Wirkung entfaltet, spricht sich der vzbv für die Einführung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden an Wohngebäuden aus.

Für diesen Fall definiert der vzbv Eckpunkte, wie eine mögliche Versicherungspflicht gerecht ausgestaltet werden soll und welche begleitenden Maßnahmen notwendig sind.

Nach dem Papier soll u.a. die Versicherungspflicht privatrechtlich aufgestellt und mit einer begrenzten staatlichen Deckungszulage versehen werden, um einen umfassenden Risikoschutz zu gewährleisten. Immobilieneigentümer sollen so als abgrenzbare Personengruppe zunächst gemeinsam für spezifische Risiken einstehen. Übersteigt der Schaden jedoch ein Maß, das privatwirtschaftlich nicht mehr getragen werden kann, gleicht der Staat die Schäden aus.

Die Versicherungspflicht soll alle Verbraucher*innen, verbraucherähnliche Personen und auch Eigentumswohnungen mit umfassen und für nicht gewerblich vermietete Wohngebäude gelten.

Die Berechnung der Versicherungsprämie müsse laut vzbv risikobasiert auf Grundlage der Schadenserwartung für die Zukunft und unter Berücksichtigung der Schadensfälle berechnet werden. Bei einer privatversicherungsrechtlichen Lösung sei eine Einheitsprämie nicht möglich; die Versicherungsprämie sei risikobasiert zu kalkulieren. Es gelte also: höheres Risiko – höhere Prämie.

Begleitend empfiehlt der vzbv Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz von Gebäuden und des Wohnumfelds gegen die Auswirkungen des Klimawandels. Bei Neubauten und bei Sanierung sei es wichtig, den Schutz gegen vermehrte Starkregen- und Hitzetage bestmöglich gewährleisten. Eine verständliche Kommunikation zur Aufklärung und eine nachhaltige Stadt- und Raumplanung unter Beteiligung aller Akteure ist nach Ansicht des vzbv unerlässlich.

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