Rechtsanwalt Dr. Wolfgang J.M. Lang ist seit kurzem für Wohnen im Eigentum als Berater tätig. Im Gespräch mit WiE erläutert er, warum er gerne Wohnungseigentümer:innen berät und was sich für Wohnungseigentümer:innen in Deutschland aus seiner Sicht ändern muss.
WiE: Was motiviert Sie, für WiE Wohnungseigentümer:innen zu beraten?
Dr. Wolfang Lang: „Das Wohnungseigentumsrecht ist eine komplizierte Materie und verlangt den Eigentümern viel ab, da es viele alltägliche Fragen und Probleme innerhalb der Gemeinschaft betrifft. Das Vermitteln von Grundlagenkenntnissen kann oft hilfreich sein, die Dinge besser einzuordnen und nicht von falschen Erwartungshaltungen auszugehen, andererseits aber auch seine individuellen Rechte nicht verstreichen zu lassen. Das wechselseitige Verständnis für die jeweiligen Rollen im System Wohnungseigentümergemeinschaft zu vermitteln bereitet mir Freude, weil man dabei zu zielführenden Lösungen und Ergebnissen kommt, was letztlich das Hauptinteresse der Eigentümer ist.“
WiE: Was war bisher Ihr außergewöhnlichster Fall?
Dr. Wolfgang Lang: „Ein Verwalter kontaktierte mich, weil in einer WEG Wasser unter einer Wohnungsabschlusstür herauslief, der Bewohner aber nicht angetroffen werden konnte. Es stellte sich die Frage, ob man in die Wohnung könne. Die gerufene Feuerwehr brach die Tür auf, weil nicht auszuschließen war, dass ein Personenschaden bzw. Notfall zu beklagen sein könnte. Vorgefunden wurde eine einzige Hanfplantage, bei der sich ein Bewässerungsschlauch gelöst hatte.“
WiE: Was sollte sich dringend für Wohnungseigentümer:innen in Deutschland ändern?
Dr. Wolfgang Lang: „Das mediale Bild der Wohnungseigentümer ist voreingenommen, insbesondere das der vermietenden Wohnungseigentümer, obwohl diese eine große Stütze in der Gesellschaft darstellen und für bezahlbaren Wohnraum sorgen. Wohnungsnot darf nicht auf dem Rücken der Eigentümer ausgetragen werden. Der Staat hat sich hier zu sehr aus seiner Verantwortung für sozialen Wohnungsbau herausgenommen.
Im Wohnungseigentumsrecht sollte überlegt werden, wie man praktische Lösungen für verwalterlose WEGs finden kann. Das Modell der Gesamtvertretung erweist sich als viel zu sperrig, weswegen verwalterlose Gemeinschaften faktisch handlungsunfähig sind.“
Dr. Wolfgang J. M. Lang ist seit 2004 zugelassener Rechtsanwalt. Er hat sich schon früh auf das Immobilienrecht spezialisiert. In der Zeit von 2010 bis 2012 entwickelte er Fortbildungsformate für Rechtsanwälte bei der "Wolters Kluwer Akademie". Daraufhin arbeitete er sechs Jahre als Geschäftsführer einer größeren WEG-Verwaltung. Die täglichen juristisch geprägten Fragestellungen und Probleme der Verwalter:innen und Eigentümer:innen sind ihm daher nicht nur aus der Sicht des Juristen, sondern auch aus der des Praktikers vertraut. Im Anschluss war Dr. Lang Partner in der Kölner Immobilienrechtskanzlei Jennißen und Partner. Zwischen 2019 und 2023 war er als Syndikusanwalt bei Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg und selbständig auf dem Fortbildungssektor im Miet- und Wohnungseigentumsrecht tätig gewesen. Darüber hinaus ist er als Referent und Autor für Fachzeitschriften wie die Zeitschrift für Immobilienrecht aktiv und arbeitet seit Ende 2023 wieder in der Prozessvertretung für die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner in Bonn.
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