15.10.2019. Da Wohnraum zunehmend knapp wird, schränken immer mehr Kommunen die Vermietung von Wohnungen an Feriengäste ein. Nach einer Reihe von Städten hat nun auch Düsseldorf eine Wohnraumschutzsatzung beschlossen. Einige Tourismusorte in Bayern verbieten seit kurzem Zweitwohnungen. Die neuesten Entwicklungen zum Thema hat WiE für Sie zusammengestellt.

Düsseldorf beschließt Wohnraumschutzsatzung

Der Düsseldorfer Stadtrat hat kürzlich eine Wohnraumschutzsatzung beschlossen, um die Vermietung von Wohnungen als Ferienwohnungen über Internetportale wie Airbnb einzuschränken. Wohnraum darf demnach nur noch mit Genehmigung der Stadt zweckentfremdet werden. Eine Zweckentfremdung liegt dann vor, wenn Wohnraum zu anderen Zwecken als zum Wohnen genutzt wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn mehr als die Hälfte der Fläche überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet wird (darunter fällt auch die Vermietung an Feriengäste), Wohnraum länger als sechs Monate leer steht oder durch Abbruch beseitigt wird. Aufgepasst: Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Eine Zweckentfremdung liegt hingegen nicht vor, wenn Sie in Düsseldorf mehr als die Hälfte der Wohnfläche selbst bewohnen und Teile Ihrer Wohnung an Gäste vermieten.

Zweitwohnungsverbot in bayerischen Kommunen

Auch Gemeinden in Tourismusregionen möchten sicherstellen, dass Wohnraum in erster Linie für die einheimische Bevölkerung zur Verfügung steht und gehen neue Wege. So haben Schönau am Königssee, Berchtesgaden und Ruhpolding Satzungen erlassen, die Zweitwohnungen verbieten, für bereits bestehende Zweitwohnungen gilt allerdings ein Bestandsschutz. Weitere Gemeinden in Bayern denken darüber nach, ebenfalls Beschränkungen für Zweitwohnungen einzuführen.

WiE rät: Erst gut informieren, dann vermieten!

Informieren Sie sich unbedingt – bevor Sie Ihre Wohnung an Feriengäste vermieten–- ob in Ihrer Kommune ein Zweckentfremdungsverbot gilt. Halten Sie sich an die Vorschriften. Andernfalls drohen Bußgelder. Weitere Informationen, unter anderem zu den Regelungen in verschiedenen Kommunen und zur Versteuerung der Einkünfte aus Vermietung, finden Sie auf unserer Themenseite Kurzzeitvermietung (Sharing).