Einzelne Eigentümer sollen den Einbau nicht mehr blockieren können

04.07.2019. Rund 83.000 Elektroautos gibt es derzeit in Deutschland – eine Million sollen es bis 2022 sein, so das Ziel der Bundesregierung. Dafür braucht es deutlich mehr private Ladestationen. Soll der Ausbau der nötigen Ladeinfrastruktur vorangetrieben werden, sind Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz nötig, betont der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE). Für den Einbau einer Ladestation sollte in Wohnungseigentümergemeinschaften künftig ein Mehrheitsbeschluss ausreichen. Zudem muss ein Duldungsanspruch für einzelne Eigentümer im Gesetz verankert werden, sofern sie die Kosten selbst tragen können.

Aktuelle Rechtslage fördert Streit

Während es für Eigentümer eines Einfamilienhauses kein rechtliches Problem ist, sich die Infrastruktur installieren zu lassen, ist das für die bundesweit rund 10 Millionen Wohnungseigentümer derzeit sehr schwierig. Bisher ist im Wohnungseigentumsgesetz nämlich nicht geregelt, mit welcher Mehrheit eine Wohnungseigentümergemeinschaft den Einbau einer Ladestation beschließen kann. Ebenfalls gestritten wird darüber, wer die Kosten für das Einrichten der nötigen Infrastruktur und die Installation der Ladestation(en) übernehmen muss – die Gemeinschaft oder nur diejenigen Eigentümer, die eine Ladestation nutzen werden.

Einfache Mehrheit und Duldungsanspruch für E-Mobilität

„Wenn die Energiewende gelingen soll, dann muss für Wohnungseigentümer der Zugang zur E-Mobilität vereinfacht werden. Der Einbau einer Ladeeinrichtung sollte nicht mehr von einzelnen Eigentümern blockiert werden können“, sagt Gabriele Heinrich, Vorstand von Wohnen im Eigentum. WiE unterstützt es deshalb, den Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz- und für Verbraucherschutz (BMJV) für ein Gesetz zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht in die anstehende umfassende Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes einzubeziehen. Demnach soll die Eigentümerversammlung den Einbau einer Ladestation für E-Autos künftig mit Stimmenmehrheit beschließen können. Kommt der Beschluss zustande, wird jeder Eigentümer verpflichtet, die Kosten entsprechend seinem Miteigentumsanteil zu tragen, es sei denn, es wird ein abweichender Beschluss zur Kostentragung mit Stimmenmehrheit getroffen. Ergeht der Beschluss nicht, soll ein einzelner Wohnungseigentümer einen Duldungsanspruch für die Errichtung einer Ladestation auf seine eigenen Kosten erhalten – dies also notfalls gegen den Willen anderer Eigentümer.

Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Der Entwurf des BMJV sieht außerdem eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor, wonach der Anspruch des Mieters gegen seinen Vermieter auf den Einbau einer Ladestation erleichtert wird. Damit Vermieter das überhaupt erfüllen können, ist eine Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht unverzichtbar.

Technische Anforderungen beachten

Bei der Installation einer Ladestation müssen Wohnungseigentümer im Übrigen nicht nur die rechtlichen, sondern auch die technischen Anforderungen beachten. Informationen hierzu stellt die HEA-Fachgemeinschaft in einem technischen Leitfaden zur Verfügung, der kostenlos unter www.bdew.de heruntergeladen werden kann. Wohnen im Eigentum rät: Wohnungseigentümergemeinschaften sollten vor einer Entscheidung unbedingt von einem Experten prüfen lassen, welche Kapazitäten das häusliche Stromnetz bietet und ob eine größere Hauptsicherung oder sogar eine neue Zuleitung nötig sind. Das kann mit hohen Kosten verbunden sein.

Wohnungseigentümer können über Reformvorschläge abstimmen

Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ist eines des wichtigsten wohnungspolitischen Gesetzgebungsvorhaben in dieser Legislaturperiode in Arbeit. Neben E-Mobilität und Barrierefreiheit geht es umfassend um Maßnahmen für mehr Verbraucherorientierung und Verwaltungseffizienz, damit das Wohnen in einer Eigentumswohnung attraktiv und bezahlbar bleibt. Alle Wohnungseigentümer sind dringend aufgerufen, sich an der aktuellen bundesweiten Umfrage von Wohnen im Eigentum zu beteiligen, damit die Reform nicht über ihre Köpfe hinweg verhandelt wird. Die Umfrage ist zu finden über die Website des Verbands unter: https://www.wohnen-im-eigentum.de/wegesetz-umfrage.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema "Ladestationen in Wohnungseigentümergemeinschaften" hat Wohnen im Eigentum hier in FAQs zusammengestellt.