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31.03.2020. Für eine WEG in Mönchengladbach hatte das Aufladen eines Elektro-Rollstuhls dramatische Folgen. Es verursachte einen Brand, dessen Gase die Eigentümer bis in die 8. Etage verletzten, Qualm und Ruß überzogen das Treppenhaus und drangen in Wohnungen. WiE rät: Akkus möglichst nicht unbewacht laden! Prüfen Sie zudem, ob die Feuerversicherung (im Rahmen Ihrer Wohngebäudeversicherung) Schäden abdeckt, die durch Brände in Zusammenhang mit dem Laden von E-Krankenfahrstühlen und E-Bikes entstehen. Wenn nicht, lassen Sie die Versicherung ggf. ergänzen.

Der Fall, über den ein Mitglied aus Mönchengladbach Wohnen im Eigentum unterrichtet hat: Ein etwa 70-jähriger Mieter einer Eigentumswohnung hatte seinen Elektrorollstuhl an das Gemeinschaftsstromnetz im Keller der Wohnanlage angeschlossen. Das Fahrzeug wurde, vermutlich durch Überladung, zu heiß. Es kam zu einer Explosion des Akkus und dann zu einer Kettenreaktion, bei der das überwiegend aus Plastik bestehende Fahrzeug in Vollbrand geriet. Die Rauch- und Rußentwicklung war so stark, dass der Qualm bis in die achte Etage der Wohnanlage gelangte. Die meisten anwesenden Bewohner wurden durch das Einatmen des Qualms verletzt und mussten ins Krankenhaus. Die Polizei nahm Ermittlungen auf.

Bis kurz vor dem Vorfall hatte der Mann seinen elektrischen Krankenfahrstuhl immer in der Nähe seiner Wohnung, nämlich an einer Ladestelle an einem Supermarkt aufladen können. Dieses Angebot war jedoch eingestellt worden. Da der Mieter in der vierten Etage des achtstöckigen Hauses wohnt – und den Rollstuhl nicht mit in seine Wohnung nehmen kann –, hatte er die Hausverwaltung nach einer Lademöglichkeit gefragt. Diese hatte ihm daraufhin erlaubt, seinen Rollstuhl an einer der Steckdosen im Waschmaschinenraum im Keller der Wohnungseigentumsanlage anzuschließen. Der Waschmaschinenraum wurde seit längerem nicht mehr benötigt.

Wohnen im Eigentum informiert:

  • Der beschriebene Fall zeigt, welche dramatischen Folgen und Schäden bei Ladevorgängen entstehen können. Dieses Risiko ist nach aktuellem Stand der Technik wohl eher selten, aber leider nicht ganz auszuschließen. Es versteht sich von selbst, dass Ladevorhänge nur an intakten, zugelassenen Stromnetzen erfolgen dürfen. Doch selbst dann es zu unvorhersehbaren Bränden kommen, etwa aufgrund von Überhitzungen oder Produktfehlern.
  • Der daher wichtigste Tipp: Wenn irgendwie möglich, laden Sie Akkus nie unbeaufsichtigt. Das empfiehlt auch der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV). Den Akku eines E-Bikes (E-Fahrrads) dürfen Sie an jeder gewöhnlichen Steckdose in Ihrer Wohnung aufladen (mit dem dazugehörigen Ladegerät), informiert der ZIV. Es ist rechtlich auch erlaubt, Elektro-Rollstühle und Elektromobile an jeder gewöhnlichen Steckdose in der Wohnung zu laden, informiert der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter. Da alle E-Rollstühle mittlerweile mit Trockenbatterien ausgestattet sind, sei eine Aufladung in geschlossenen Räumen unbedenklich. Achten Sie bereits beim Kauf darauf, einen E-Rollstuhl bzw. Elektromobil im Fachhandel zu kaufen.
  • Ist das Aufladen in der Wohnung unter Aufsicht nicht möglich, weil ein Akku nicht ausgebaut werden kann und das E-Gefährt nicht mit in die Wohnung genommen werden kann, ist das Laden im Keller oder Hausflur eine rechtlich erlaubte Alternative. Mindestens über einen nahen Rauchwarnmelder sollte eine solche Möglichkeit abgesichert werden. Wird dabei Gemeinschaftsstrom „getankt“, muss die Eigentümergemeinschaft eine Regelung finden, wie dieser Strom gezählt und dem Nutzer berechnet werden kann.
  • Nicht empfehlenswert ist nach Information des Bundesverbands Selbsthilfe Körperbehinderter hingegen die Aufladung in einem Feuchtraum, zum Beispiel in einer Waschküche. Achten Sie also darauf, dass keiner Ihrer Miteigentümer und kein Mieter seinen Elektrokrankenstuhl oder sein Elektromobil in einer Waschküche lädt, die also solche auch benutzt wird.
  • Auch wenn Sie beim Aufladen Ihre E-Bikes oder E-Rollstuhls alles richtig machen können: Prüfen Sie, ob die Feuerversicherung im Rahmen der Gebäudeversicherung Ihrer WEG den Fall „Schäden infolge eines Brandes, bedingt durch das Laden eines E-Fahrzeugs“ abdeckt. Wenn nicht und wenn es zu ladende E-Fahrzeuge bei Ihnen im Haus gibt, lassen Sie diesen Fall mitversichern. In Wohnungseigentumsanlagen fordern Sie Ihre/n Verwalter/in zur Prüfung der Versicherung und Vorlage des Ergebnisses in der nächsten Eigentümerversammlung auf.