29.07.2020. Im Sommer muss der Garten täglich gegossen werden. Das kann teuer werden, denn für das Gießwasser fallen Abwassergebühren an, die in der Regel deutlich höher sind als der Trinkwasserpreis. Mit einem zusätzlichen Zähler für den Wasseranschluss im Garten können Haus- und Wohnungseigentümer diese Kosten umgehen.

 

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Je nach Größe und Bepflanzung des Gartens können im Sommer durchaus schnell 50 bis 70 Liter Wasser pro Tag für das Gießen und Bewässern anfallen. Deutlich mehr wird es, wenn Sie einen Rasensprenger benutzen (1.000 Liter pro Stunde sind keine Seltenheit!). Für diesen Verbrauch muss nicht nur der Trinkwasserpreis, sondern auch die Abwassergebühren bezahlt werden. Trinkwasser kostet in der Regel 1 bis 2 Euro pro Kubikmeter (1.000 Liter), die Abwassergebühr ist in der Regel deutlich höher. In Bonn beispielsweise kostet ein Kubikmeter Trinkwasser 1,71 Euro, eingeleitetes Schmutzwasser hingegen 2,46 Euro (pro Kubikmeter).

Wer seine Beete gießt und seinen Rasen sprengt, verursacht aber kein Abwasser, da dieses Wasser ja im Boden versickert. Diese Wassermenge kann ein sogenannter Gartenwasserzähler erfassen, den Sie zusätzlich zum Hauptwasserzähler (der sich im Haus befindet) installieren können. Auf der Jahresabrechnung, die Sie von Ihrem örtlichen Versorger erhalten, wird diese Gartenwasser-Menge dann von dem angefallenen Abwasser abgezogen.

Bevor Sie einen Gartenwasserzähler installieren, sollten Sie unter anderem folgende Punkte beachten:

Vorschriften des örtlichen Versorgers erfragen

Informieren Sie sich zunächst bei Ihrem örtlichen Wasserversorger und Ihrer Kommune, welche Vorschriften gelten, etwa ob Sie den Gartenwasserzähler selbst anschließen dürfen oder ob dies nur ein Handwerksbetrieb durchführen darf, und wie Sie den Wasserzähler anmelden müssen. Auch die Punkte Wartung und Kontrolle sollten Sie vorab klären – sowie die Frage, ob für den Zähler eine Grundgebühr anfällt. Haben Sie eine Gartendusche, einen Pool oder einen Teich, erkundigen Sie sich im Vorfeld genau nach den Regelungen Ihres Versorgers bzw. Ihrer Kommune. Häufig ist es zum Beispiel verboten, Poolwasser über den Gartenwasserzähler laufen zu lassen.

Installation hinter dem vorhandenen Wasserzähler

Egal, wo Sie den Gartenwasserzähler einbauen (lassen): Er muss auf jeden Fall hinter dem vorhandenen Wasserzähler angebracht werden, damit auch weiterhin die komplette anfallende Wassermenge erfasst wird. Häufig wird der Zähler an einen vorhandenen Außenwasserhahn, im Keller oder im Hausanschlussraum eingebaut. Lassen Sie sich diesbezüglich am besten fachkundig beraten. Muss eine Leitung von dem Gartenwasserzähler ins Freie gelegt werden, sollten Sie stets den Frostschutz mitberücksichtigen. Wenn Ihr Grundstück über eine Wasseranschlussgrube verfügt, ist das auch eine Möglichkeit.

Wenn Sie den Zähler selbst installieren möchten, können Sie diesen im Baumarkt bereits für rund 20 Euro kaufen. Denken Sie auch an nötiges Zubehör wie Dichtungen. Alternativ können Sie einen Installateur beauftragen.

Lohnt sich die Anschaffung? Alle Kosten berücksichtigen

Prüfen Sie zunächst, ob sich die Anschaffung eines Gartenwasserzählers lohnt. Berücksichtigen Sie dabei Ihren Wasserverbrauch (der von der Gartengröße, der Bepflanzung und der Bodenart abhängt) und die Installationskosten sowie eine mögliche Grundgebühr. Bedenken Sie auch, dass der Zähler alle sechs Jahre ausgetauscht (bzw. neu geeicht) werden muss und hierfür ebenfalls Kosten anfallen. Mithilfe eines Rechen-Tools können Sie die Kosten und die etwaige Ersparnis durchrechnen.

Ihren Wasserverbrauch können Sie übrigens mithilfe eines digitalen Wassermengenzählers ermitteln, den Sie auf Ihren Gartenschlauch stecken.

Hinweise für Wohnungseigentümer

Ihre WEG hat einen Gemeinschaftsgarten, der regelmäßig gegossen werden muss, oder Sie haben ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche? Auch dann sollten Sie prüfen, ob sich die Installation eines Gartenwasserzählers lohnt und wie hoch die zu erwartende Ersparnis wäre. Nehmen Sie hierfür am besten den Verwaltungsbeirat mit ins Boot. Die WEG kann den/die Verwalter/in mit der Prüfung beauftragen. Die Installation eines Gartenwasserzählers betrifft das Gemeinschaftseigentum und muss von der WEG beschlossen werden.

Sofern die Teilungserklärung oder ein Beschluss keine andere Regelung trifft, gilt: Die Kosten der Installation des Zählers sind von der Gemeinschaft zu tragen. Die Kostenersparnis kommt dann auch der Gemeinschaft (und damit anteilig allen Eigentümern) zugute, weil dem auf die Gartenbewässerung entfallenden Anteil am Frischwasserverbrauch keine Abwassergebühren mehr gegenüberstehen, die zu verteilenden Gesamtkosten also sinken.

Sie haben Fragen zur Beschlussvorbereitung oder -fassung? Dann nehmen Sie gerne unsere für Mitglieder kostenlosen WiE-Telefonauskünfte in Anspruch.