WiE in öffentlicher Anhörung im Deutschen Bundestag: Der Gesetzentwurf wird seinen eigenen Zielen nicht gerecht / Neue Risiken und Kostenlasten für Wohnungseigentümer / Bundestag muss dringend umsteuern!

26.05.2020. Die am morgigen Mittwoch im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags stattfindende öffentliche Anhörung zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz ist ein weiterer Schritt in einem Gesetzgebungsverfahren, das die Eigentümer von 10 Mio. Wohnungen bundesweit mit einer ungenügenden Reform belastet könnte. Denn der Gesetzentwurf, so der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE), wird den selbst gesteckten Zielen des Gesetzgebers nicht gerecht. Der Bundestag muss dringend umsteuern und nachbessern. Weder die Coronakrise noch die Förderung der E-Mobilität rechtfertigen eine eilbedürftige Verabschiedung dieses wichtigen Gesetzes. WiE liefert dem Rechtsausschuss konkrete Verbesserungsvorschläge.

Mit dem Ziel, die WEGs für die Zukunft zu rüsten, ist eine radikale Umgestaltung des Wohnungseigentumsgesetzes vorgesehen. Erreicht werden sollen mehr Rechtsklarheit, mehr Rechtssicherheit, weniger Gerichtsverfahren sowie ein Abbau von Sanierungsstaus durch die Erleichterung baulicher Maßnahmen. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und der Verkehrswende geleistet werden und – so die Behauptung – auch der Verbraucherschutz soll verbessert werden. Doch bei einem genauen Blick in den Gesetzentwurf mit Analyse der Folgewirkungen wird deutlich, dass mit den vorgesehenen Maßnahmen diese Versprechen nicht gehalten werden (können). Gabriele Heinrich, Vorstand von WiE, die als Sachverständige zur öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses geladen ist: „Der Gesetzentwurf wird seinen selbst gesteckten Zielen nicht gerecht.

  • Mehr Rechtssicherheit würde es höchstens für die Wirtschaft geben, aber für die Wohnungseigentümer würden erhebliche neue Rechtsunsicherheiten eingeführt – u.a. mit einer schwammigen Generalklausel für die neuen Verwalterbefugnisse sowie mit unklaren Regelungen für bauliche Veränderungen.
  • Mehr Modernisierungen und ein Abbau von Sanierungsstaus sind eher nicht zu erwarten. Derzeit wissen die Eigentümer vor einer Abstimmung über eine Baumaßnahme, wie viel sie später zahlen müssen. Künftige würden sich aus Unsicherheit über die Kostenverteilung viele Eigentümer enthalten oder dagegen stimmen. Das trägt nicht dazu bei, Sanierungsstaus abzubauen. Außerdem könnte die Herabsetzung des Quorums auf die einfache Mehrheit dafür sorgen, dass finanzschwächere Eigentümer von Investoren oder Luxussanierer aus den innenstadtnahen älteren WEGs verdrängt werden.
  • Der Klimaschutz ist nur ein Randthema im Gesetzentwurf. Grundvoraussetzung für energetische Gebäudesanierungen wäre eine verpflichtende mittel- und langfristige Erhaltungsplanung mit unterlegter Finanzplanung sowie Sanierungsfahrplänen. Diese vorausschauende Planung ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Inwieweit die E-Mobilität durch die komplizierten Maßnahmen befördert wird, bleibt ebenso unklar.
  • Um die Gerichtsverfahren zu reduzieren, soll z.B. der gerichtlichen Anfechtung von Jahresabrechnungen ein Riegel vorgeschoben werden. Allerdings würden neue Rechtsunsicherheiten geschaffen – s.o. – und damit zwangsläufig viele neue Gerichtsverfahren provoziert.
  • Mehr Effizienz in der WEG-Verwaltung würde nicht erreicht. Die neue, starke Stellung einer Berufsgruppe mit äußerst durchwachsener Qualifikation ist die Achillesferse des Gesetzentwurfs und auch mit dem Nachschieben eines Sachkundenachweises nicht zu heilen.
  • Verbraucherschutz fehlt, wenn die Individualrechte und Direktansprüche gegenüber dem Verwalter oder anderen Miteigentümern abgeschafft würden und weitere, die Wohnungseigentümer unangemessen benachteiligende Klauseln bleiben.

„Der Entwurf des WEMoG wird in keiner Weise den Anforderungen gerecht, die aus Eigentümer- und Verbrauchersicht an eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zu stellen sind“, so das Fazit von Gabriele Heinrich. Der Bundestag muss umsteuern und nachbessern. Weder die Coronakrise noch die Förderung der E-Mobilität rechtfertigen eine eilbedürftige Verabschiedung der Reform. Heinrich: „Wir brauchen eine Reform, die durch verbrauchergerechte Lösungsansätze die Praxisprobleme behebt und keine Flurschäden hinterlässt.“

Es gibt Alternativen zum Gesetzentwurf. Die 7 wichtigsten Forderungen hat WiE in seiner Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung aufgeführt. Die Stellungnahme kann auch beim Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags [Link] abgerufen werden.