25.06.2024. Die aktuellen Extremwetterereignisse in mehreren Teilen Deutschlands haben die Debatte um eine verpflichtende Elementarschadenversicherung für Immobilieneigentümer*innen wieder befeuert. Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 die Bundesregierung erneut aufgefordert, nunmehr unverzüglich einen geeigneten Vorschlag zur Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden zu unterbreiten. WiE hat in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass eine Versicherungspflicht helfen könnte.

Immobilieneigentümer*innen entstehen durch Extremwetterereignisse oft existenzbedrohende Schäden. Nach ersten Schätzungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft sind allein durch die aktuellen Flutereignisse in Süddeutschland rund zwei Milliarden Euro Kosten entstanden. Doch nur jedes zweite Gebäude ist gegen solche Schäden versichert. Die einfache Wohngebäudeversicherung, welche die meisten Eigentümer*innen abschließen, leistet nämlich nicht bei Überschwemmung und Starkregen, sondern bei Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel. Dauerhaft diskutiert wird daher eine verpflichtende Elementarschadenversicherung – eine Forderung, die bereits Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen nach eigenen Hochwasser-Ereignissen ins Spiel brachten.

Bundesrat erneuert Forderung nach bundesweiter Pflichtversicherung

Der Bundesrat hat nun die Bundesregierung erneut aufgefordert, unverzüglich einen geeigneten Vorschlag zur Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden zu unterbreiten. Die Länder nehmen Bezug auf die jüngsten Extremwetterereignisse und die dadurch ausgelösten Großschadenslagen. Diese hätten erneut gezeigt, wie notwendig eine solche Versicherung sei. Dies liege insbesondere an den kostenintensiven Versicherungsprämien in Gebieten mit höherem Risiko, heißt es in der Begründung zur Entschließung. Ziel müsse es sein, für die Betroffenen eine wirksame finanzielle Absicherung gegen die massiven materiellen Schäden zu schaffen, bei der auch die Bezahlbarkeit für alle gewährleistet ist. Bereits im März 2023 hatte der Bundesrat einen gleichlautenden Vorschlag gemacht. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugestellt. Sie entscheidet, ob und wie sie den Forderungen der Länder nachkommt. Feste Fristen dafür gibt es nicht.

Bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 20. Juni wurde das Thema zwar debattiert, aber keine Einigung erzielt. Bundesjustizminister Marco Buschmann und die Versicherungswirtschaft sprechen sich gegen eine Pflichtversicherung aus.

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: 5,7 Milliarden Euro Schäden in 2023

Eine Gebäudeversicherung zahlt Sturmschäden am Haus, etwa abgedeckte Dächer, und kommt auch für Folgeschäden auf, wenn zum Beispiel durch das vom Sturm beschädigte Dach Regen eindringt und Wände oder Fußböden beschädigt werden. Schäden durch Grundwasser, Hochwasser oder Regen – wie vollgelaufene Keller – sind in der Regel nicht versichert. Hierfür wäre eine Elementarschadenversicherung notwendig. Die Prämien dafür orientieren sich an der sogenannten Gefährdungsklasse des jeweiligen Gebäudes. In der niedrigsten Stufe gibt es Versicherungen für weniger als 100 Euro, wie aus Daten der Stiftung Warentest und Vergleichsportalen hervorgeht. In der höchsten Klasse können Prämien von mehreren hundert Euro pro Jahr anfallen. Oft übernehmen Versicherer demnach nicht das vollständige Risiko. Es könnten hohe Selbstbehalte anfallen. Durch Sturm, Hagel und Starkregen sind im vergangenen Jahr laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft versicherte Schäden von insgesamt 5,7 Milliarden Euro entstanden – 1,7 Milliarden Euro mehr als 2022.

Die CDU/CSU-Fraktion hatte zwischendurch das Options-Modell ins Spiel gebracht - demnach sollten Versicherer den Baustein "Elementarschadenabsicherung" verpflichtend anbieten, die Kund*innen dies aber auch ablehnen können. Der Vorschlag fand im Bundestag keine Mehrheit.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Seite des Bundstages.