15.09.2024. Philipp Opfermann, Experte für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, informiert im Interview mit WiE darüber, wann die Elementarschadenversicherung greift und was speziell für Schäden, die durch Grundwasser verursacht werden, gilt.

WiE: Was raten Sie Eigentümer*innen, die nicht genau wissen, was ihre Elementarschadenversicherung eigentlich alles umfasst?

Philipp Opfermann: „Grundsätzlich deckt die sogenannte Elementarschadenversicherung als Erweiterung einer Wohngebäude- oder auch Hausratversicherung naturbedingte Schäden ab, wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck und andere. Wer sich als Immobilieneigentümer nicht ganz sicher ist, welche Schäden denn seine Elementarschadenversicherung abdeckt, sollte sich unbedingt das Kleingedruckte, also die Versicherungsbedingungen, genau anschauen, denn der Teufel steckt im Detail. Zwar gibt es Musterbedingungen, die der Gesamtverband der Versicherer herausgegeben hat, doch diese stellen lediglich Empfehlungen dar und die Versicherungsanbieter können davon abweichen – nach oben oder nach unten. Am Ende ist entscheidend, was im jeweiligen Versicherungsvertrag steht. Ohnehin ist es ratsam, den Versicherungsvertrag alle paar Jahre mal in die Hand zu nehmen und zu prüfen – und das bitte vor dem nächsten Schadensfall."
 

Philipp Opfermann
Philipp Opfermann
Foto: Verbraucherzentrale NRW

WiE: Viele Eigentümer*innen sind unsicher, was für Schäden, die durch Grundwasser verursacht werden, gilt. Kommt die Elementarschadenversicherung hierfür auf?

Philipp Opfermann: „Schäden durch Grundwasser sind in der Regel mit einer Ausnahme nicht eingeschlossen. Wenn Grundwasser durch das Mauerwerk eingedrungen ist, ohne dass es eine Überschwemmung gegeben hat, ist dies nicht versichert. Nur wenn Grundwasser infolge von Hochwasser oder Witterungsniederschlag an die Erdoberfläche gelangt und es dadurch zu einer Überschwemmung von Grund und Boden kommt, kann Versicherungsschutz bestehen. Ebenfalls nicht abgedeckt von der Elementarschadenversicherung sind Schäden, die durch Sturmfluten verursacht werden.“

WiE: Und was gilt für Rückstau von Wasser, wenn die Kanalisation vollgelaufen ist?

Philipp Opfermann: „Schäden, die entstehen, wenn Wasser aus den Abwasserleitungen durch Regen oder Überschwemmung wieder zurück ins Haus gelangt – also Rückstau –, sind in der Elementarschadenversicherung zumeist eingeschlossen. Allerdings gilt es auch hier genau hinzuschauen – es kann nämlich darauf ankommen, welche Ursache der Rückstau hat. In den Versicherungsbedingungen kann geregelt sein, dass nur witterungsbedingte Rückstau-Schäden (beispielsweise infolge von Starkregen) versichert sind. Rückstau-Schäden, die durch über die Ufer tretende Flüsse und Bäche entstehen, sind dann hingegen nicht versichert. Wichtig auch: Häufig ist der Versicherungsschutz in Bezug auf Rückstau daran geknüpft, dass eine Sicherung in Form von Rückstauklappen oder einer Hebeanlage im Gebäude eingebaut ist. Es kann auch vorgeschrieben sein, dass die Rückstauklappen funktionsbereit sein müssen, also gewartet werden müssen. Unabhängig von den Versicherungsbedingungen ist es auf jeden Fall empfehlenswert, als Schutzmaßnahme eine solche Rückstausicherung einzubauen, damit der Schadensfall möglichst gar nicht erst eintritt.“

WiE: Was raten Sie Immobilieneigentümer*innen, die bisher noch keine Elementarschadenversicherung haben?

Philipp Opfermann: „Unabhängig davon, ob eine verpflichtende Elementarschadenversicherung, die ja derzeit politisch diskutiert wird, eingeführt wird, ist es sinnvoll, bereits jetzt eine solche für seine Immobilie abzuschließen. Denn die Extremwetterereignisse nehmen zu und von Starkregen und Überschwemmung kann jeder betroffen sein, egal wo das Gebäude steht. Nicht selten ist das Auto, das man gekauft hat, besser versichert als das eigene Haus oder die eigene Wohnung, obwohl es hier existenzbedrohend werden kann.

Alu-Dammbalken zum Schutz vor Wasser
Foto: Hochwasserschutz-Profis

Mindestens genauso wichtig wie der der passende Versicherungsschutz sind allerdings technisch-bauliche Maßnahmen am und im Gebäude zum Schutz vor Extremwetterereignissen. Schauen Sie, ob man beispielsweise Lichtschächte abdichten kann, ob bereits eine Rückstausicherung vorhanden ist und ob es Möglichkeiten gibt, Wasser vom Gebäude wegzuführen, damit Schäden an der Immobilie gar nicht erst auftreten. Natürlich gibt es jede Menge weiterer baulicher Schutzmaßnahmen wie den Einbau wasserdichter Kellerfenster und viele mehr. Der beste Versicherungsfall ist schließlich der, der gar nicht eintritt.“

Weitere Hinweise:

  • Eine Übersicht möglicher baulicher Schutzmaßnahmen für Gebäude finden Sie im Unwetter-Gebäude-Check der Verbraucherzentrale NRW.
  • Hinweise zur Möglichkeit, grobe Fahrlässigkeit mitzuversichern und wann Sie Ihrer Versicherung Änderungen am Gebäude mitteilen müssen, lesen Sie in einem älteren Interview mit Philipp Opfermann.
  • Viele Kommunen haben mittlerweile Starkregenkarten veröffentlicht, die das Risiko für die eigene Immobilie anzeigen, zum Beispiel www.geoportal.de oder www.klimaanpassung-karte.nrw.de.