06.03.2025. Die Element Insurance AG ist insolvent. Am 1. März 2025 ist das endgültige Insolvenzverfahren gegen den Versicherer eröffnet worden. Betroffene sollten jetzt schnellstmöglich prüfen, ob sie einen alternativen Versicherungsschutz benötigen, rät die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).

Das Amtsgericht Charlottenburg hatte am 8. Januar 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren gegen die Element Insurance AG eröffnet, nachdem die Bafin den Insolvenzantrag für den Versicherer wegen Überschuldung gestellt hatte. Hintergrund ist, dass sich ein Rückversicherer zurückgezogen hat.

Betroffen sind laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht rund 320.000 Versicherungsverträge, bei denen Element der Risikoträger ist – von Hausratversicherungen über Unfallversicherungen bis hin zu Wohngebäudeversicherungen.

Versicherungsunterlagen prüfen

Versicherte sollten ihren Versicherungsvertrag prüfen, um zu erfahren, ob sie von der Insolvenz betroffen sind. Bei Element handelt es sich um einen sogenannten White-Label-Versicherer, der Produkte entwickelt, die dann andere Unternehmen unter ihrem Namen vertreiben (wir berichteten). Der Kooperationspartner tritt in der Kundenansprache und in den Verkaufsunterlagen ihnen gegenüber als Anbieter auf, zum Beispiel Parigon, Credimaxx oder Panda. Erst im Versicherungsvertrag ist letztlich erkennbar, wer das Risiko im Versicherungsfall trägt.

Die meisten Verträge enden automatisch

Wie geht es jetzt weiter? Die meisten Versicherungsverträge – ausgenommen sind laut Bafin Pflichtversicherungen und Gebäudefeuerversicherungen – enden laut Bafin automatisch einen Monat nach der Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens – am 1. April 2025 um 24 Uhr. Das bedeutet, der Versicherungsschutz erlischt komplett. Davon unberührt bleibe die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag außerordentlich zu kündigen, heißt es auf der Webseite der Bafin.

Alternativen Versicherungsschutz suchen

„Die Betroffenen sollten schnellstmöglich prüfen, ob sie alternativen (lückenlosen) Versicherungsschutz benötigen und bei Bedarf einen Vertrag mit einem anderen Versicherer abschließen“, rät die Bafin.

Ansprüche aus Schadensfällen

Wie Element auf seiner Webseite informiert, werden alle bekannten Gläubiger ab Kalenderwoche 10/2025 vom Insolvenzverwalter mit einem Anschreiben informiert und erhalten die Gelegenheit, ihre Forderungen anzumelden.

Was WEGs beachten sollten

Wenn Ihre WEG betroffen sein könnte, kontaktieren Sie entweder den Beirat oder die Verwaltung direkt. Bitten Sie darum, dass zeitnah geprüft wird – falls noch nicht geschehen –, ob die WEG Versicherungsverträge abgeschlossen hat, bei denen die Element Risikoträger ist. Ist das der Fall, sollte nach einer außerordentlichen Kündigung des Versicherungsvertrags (bzw. wenn dieser automatisch endet, ist das nicht nötig, siehe hierzu weiter oben) versucht werden, zeitnah einen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter abzuschließen. Die Verwaltung sollte bei Handlungsbedarf den Versicherungsschutz sicherstellen – ggf. durch eine außerordentliche Versammlung und Beschlussfassung.

Weiterführende Informationen

Informationen finden Betroffene unter www.element-insolvenz.de und bei der Bafin.