26.02.2021. Für Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden gelten ab 01.05.2021 neue Regeln. Möchten Sie Ihr Haus verkaufen oder Ihre Wohnung neu vermieten und Ihr Energieausweis wurde 2011 oder früher ausgestellt, müssen Sie diesen erneuern lassen.

Bewohnen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus hingegen weiterhin selbst oder möchten es nicht neu vermieten, brauchen Sie keinen neuen Ausweis.

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