WiE in Gesprächsrunde des BMWK zu Verbesserungen und Vereinfachungen beim Thema Mieterstromförderung im EEG / Probleme von WEGs werden erkannt, Lösung aber noch offen

07.06.2022. Wohnen im Eigentum (WiE) hat an einer Gesprächsrunde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zu Verbesserungen und Vereinfachungen beim Thema Mieterstromförderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz teilgenommen. Die Probleme von WEGs wurden von den Teilnehmenden zwar erkannt, die Lösung ist aber weiterhin offen.

Unter der Bezeichnung „Osterpaket“ ging der Entwurf des „Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ am 12.5.2022 in die erste Lesung im Bundestag. In diesem wird deutlich: nach dem Willen von Bundestag und Ministerien soll es mit der Energiewende zügig vorangehen.

Um ein wichtiges Einzelthema – die „Weiterentwicklung der Mieterstromförderung“ ging es am 7. Juni 2022 in einer Gesprächsrunde, initiiert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, an der ca.10-15 Organisationen teilgenommen haben, darunter auch Wohnen im Eigentum. Im Rahmen dieser Gesprächsrunde hat Wohnen im Eigentum erneut darauf hingewiesen, dass Wohnungseigentümer*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Installation von PV-Anlagen strukturell benachteiligt sind. Für diese wichtige Gruppe – immerhin gibt es mehr als 10 Mio. Eigentumswohnungen, das sind 25% der Wohnungen in Deutschland – sind besondere Regelungen erforderlich, mit denen sie „ins Boot geholt wird“ und die Energiewende von ihr sinnvoll umgesetzt werden kann. Wohnen im Eigentum hatte bereits zum Referentenentwurf Kritik geäußert und diese in seiner Stellungnahme zum nachfolgenden Gesetzesentwurf nochmals aufgegriffen und ergänzt.

Im Rahmen des konstruktiven Austauschs in der Gesprächsrunde wurde herausgestellt, dass die Energiewende eine hohe Herausforderung ist und es keine einfache Lösung für die Weiterentwicklung des Mieterstroms gibt. Ziel sollte sein, mehrere mögliche Lösungsansätze zu verfolgen. Das ist auch im Interesse der WEGs, deren Größe und Zusammensetzung ebenfalls ganz unterschiedlich ist. Nach Einschätzung von Wohnen im Eigentum ist das auch beim BMWK wahrgenommen worden. Wie diese Lösungsansätze aber konkret aussehen und wann sie umgesetzt werden, blieb am Ende der Gesprächsrunde leider offen. 

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Die Forderungen von WiE auf einen Blick:

  • Definition des „Eigenverbrauchs“, damit bei der Solarstromproduktion und dem -verbrauch eine Personenidentität zwischen der WEG und den in der Anlage wohnenden Eigentümer*innen und Mieter*innen entsteht. Zugleich die Klarstellung, dass WEGs im Rahmen des Eigenverbrauchs keine Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind und es sich dabei nicht um eine unternehmerische Tätigkeit handelt.
  • Mieter*innen in den Wohnungen einer WEG müssen zur Abnahme günstigen WEG-Solarstroms verpflichtet werden können, wenn nur damit die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage gewährleistet werden kann.
  • Ggf. Änderung der unpassenden, irreführenden Bezeichnung des „Mieterstroms“ in „Bewohnerstrom“.
  • Gleiche Förderung für Netz-Volleinspeisung und Netz-Teileinspeisung.
  • Solaranlagen sind in § 20 Abs. 2 WEGesetz als privilegierte Baumaßnahmen in das Wohnungseigentumsgesetz aufzunehmen.

Mehr dazu lesen Sie in der Stellungnahme von WiE