Energy Sharing: Teilen von selbst produziertem Solarstrom ab 1. Juni einfacher

MFH PV Anlage

Ab 1. Juni 2026 kann selbst erzeugter Solarstrom einfacher unter Nachbar:innen geteilt werden: Neue Regelungen zum sogenannten Energy Sharing treten in Kraft. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften mit Mehrhausanlagen können nun gemeinsam produzierten Solarstrom nutzen – selbst dann, wenn der Strom zeitweise durchs öffentliche Stromnetz fließt.

Energy Sharing ist die gemeinschaftliche Erzeugung, der Verbrauch und der Austausch von selbst erzeugtem Solarstrom innerhalb einer lokalen Gemeinschaft, zum Beispiel einer Nachbarschaft oder einer Region. Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass Strom aus PV-Anlagen zur Versorgung von Wohnungen nicht nur gebäudebezogen, sondern auch gebäudeübergreifend genutzt werden kann (§ 42c EnWG). 

Ab 1. Juni 2026 müssen Betreiber eines Elektrizitätsverteilernetzes sicherstellen, dass die gemeinsame Nutzung von Elektrizität auch gebäudeübergreifend möglich ist. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) können Energy Sharing nutzen – denn nicht selten sind größere WEGs als Mehrhausanlagen organisiert. 

Bisher konnte der selbst erzeugte Strom aus einer PV-Anlage nur gebäudebezogen genutzt werden. Daher war es nicht möglich, voneinander entfernt liegende Gebäude einer WEG gemeinsam zu versorgen, wenn diese jeweils für sich an das öffentliche Stromnetz angeschlossen waren. 

Hintergrund

Der Bundestag hat im November 2025 das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ verabschiedet. Das Gesetz führt unter anderem § 42c EnWG ein.

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