07.09.2022. Welche Erfahrungen seine WEG im Zusammenhang mit Ableseunternehmen für die Erfassung der Heizkosten gemacht hat, schildert Wohnungseigentümer und Beirat Martin B. im folgenden Bericht – ergänzt um wichtige Hinweise von WiE zu fernablesbaren Messgeräten.

„Eines der unangenehmsten Themen ist nach meiner Erfahrung die Auswahl einer zuverlässigen und seriösen Heizkostenabrechnungsfirma. Wir haben in unserer WEG inzwischen Erfahrungen mit vier Firmen gemacht, die allesamt enttäuschend waren.

Das Ableseunternehmen – ein kleiner, regionaler Anbieter – mit dem wir zuletzt zusammengearbeitet haben, hat sich vermutlich in die Insolvenz verabschiedet. Wir hatten den Vertrag mit dem Unternehmen zum 31.12.2021 gekündigt. Eigentlich hätte die Firma noch die Leistung erbringen und unsere Heizkostenverteiler ablesen und die Abrechnung für 2021 erstellen müssen. Doch leider reagierte das Unternehmen gar nicht mehr – weder auf unsere Anrufe und Schreiben noch auf mehrfache Aufforderungen unseres Rechtsanwalts.

Doch die Zeit drängt. Wir benötigen die Abrechnung der Heizkosten ja für die Erstellung der Jahresabrechnung. Alle Bestandeile sind soweit „fertig“, es fehlen nur noch die Heizkosten. Wir haben inzwischen einen neuen Ablesedienst gefunden, der zum einen unsere Heizkostenverteiler austauschen soll, da die Eichfrist der Geräte abgelaufen ist (sowie Umstellung auf funkauslesbare Messgeräte), und zum anderen die noch fehlende Ablesung und Abrechnung übernehmen wird. Das ist zum Glück noch möglich, da unsere Zähler die Daten des Jahresendes ein Jahr lang speichern.

Wir hoffen natürlich, dass die neue Firma, die uns von einer anderen WEG empfohlen wurde, verlässlich arbeitet. Bisher macht sie einen sehr seriösen Eindruck und auf unsere Fragen wurde stets zügig und fundiert geantwortet, sowohl schriftlich als auch telefonisch. Wenig bzw. gar keinen Service habe ich hingegen bei einem der großen, bundesweit tätigen Ableseunternehmen beobachtet. Dort lief unsere Anfrage nach einem Angebot für unsere WEG ins Leere, wurde gar nicht beantwortet. Das ist für mich absolut nicht kundenfreundlich.

Eine Umfrage unter befreundeten Beiräten anderer Liegenschaften ergab leider kein besseres Bild. Sie berichten unter anderem von nicht eingehaltenen Terminen, falschen Abrechnungen und fehlender Erreichbarkeit bei den entsprechenden Ableseunternehmen.

Ich denke, das Thema betrifft viele Wohnungseigentümer. Angesichts der gestiegenen Energiekosten sollten WEGs jetzt erst recht prüfen, wie hoch denn ihre Mess- und Abrechnungskosten sind bzw. ob diese auch steigen und ob sich möglicherweise ein Wechsel des Anbieters lohnt – auch mit Blick auf die genannten Probleme wie mangelnde Servicequalität. In dem Zusammenhang noch ein Hinweis: Manche Ablesedienste können, wie wir festgestellt haben, die Messgeräte zur Verbrauchserfassung gar nicht selbst austauschen (zum Beispiel wenn eine Gerät kaputt ist), da sie keine eigenen Handwerker haben – und müssen dann mit Fremdfirmen zusammenarbeiten. Wir finden das nicht so gut und haben bei der Auswahl des neuen Ableseunternehmens darauf geachtet, dass es diese Leistung mit eigenen Mitarbeitern anbietet.“

Hinweise von WiE:

  • Die Kosten für die Ablesedienste machen häufig einen wesentlichen Bestandteil (rund 10 Prozent) der Heizkosten aus, wie eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt.
  • Möglicherweise kann daher der Wechsel zu einem anderen Anbieter für Ihre WEG finanziell interessant sein. Allerdings sollten Sie in dem Zusammenhang im Hinterkopf haben, dass die novellierte Heizkostenverordnung fernablesbare Messgeräte zur Heizkostenerfassung vorschreibt. Vorhandene Geräte müssen bis Ende 2026 nachgerüstet bzw. ausgetauscht werden. Wenn in Ihrem Gebäude noch die alten Geräte installiert sind, sollte Ihre Verwaltung beim Einholen von Angeboten gleich auch den Umstieg auf fernablesbare Messgeräte mit anfragen. Seien Sie sich darüber im Klaren, dass der Umstieg natürlich mit Kosten verbunden ist. So gehen Sie als Wohnungeigentümer*in vor: Sie können das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzen lassen. Dann kann Ihre WEG die Verwaltung per Beschluss beauftragen, den bestehenden Vertrag zur prüfen und mehrere Angebote, vor allem auch von regional tätigen Anbietern, einzuholen. In einem nächsten Schritt kann Ihre WEG dann ggf. den Wechsel beschließen.
  • Was genau unter fernablesbaren Messgeräten zu verstehen ist, lesen Sie hier.