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03.07.2019. Schäden, die durch Starkregen oder Überschwemmungen verursacht werden, sind von der normalen Gebäudeversicherung nicht abgedeckt. Vielen Immobilienbesitzern ist das nicht bekannt, berichtet Philipp Opfermann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Gespräch mit WiE. Lesen Sie auch, wie Sie durch grobe Fahrlässigkeit entstandene Schäden mitversichern.

WiE: „Herr Opfermann, was ist Ihrer Erfahrung nach der häufigste Fehler, wenn es um das Versichern der eigenen Immobilie geht?“

Philipp Opfermann: „Viele Hausbesitzer haben zwar eine Gebäudeversicherung, aber darin keinen Schutz bei Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau. Aus unserer täglichen Beratung von Verbrauchern wissen wir: Viele sind nicht richtig informiert und denken, dass ihre Gebäudeversicherung auch bei solchen Schäden einspringt. Das ist aber ein Trugschluss, denn die klassische Gebäudeversicherung deckt neben Feuer, Sturm und Hagel lediglich Leitungswasserschäden ab. Läuft beispielsweise bei einem starken Sommerregen der Keller voll, geht der Hauseigentümer dann leer aus. Nur rund 40 Prozent aller Häuser in Deutschland sind derzeit gegen Elementarschäden versichert – da besteht dringender Handlungsbedarf.“

WiE: „Ist denn eine Elementarschadenversicherung teuer – und kann sie jeder bekommen?“

Philipp Opfermann: „Man muss keine extra Elementarschadenversicherung abschließen, sondern kann in der Regel die bestehende Gebäudeversicherung erweitern. Hierzu raten wir unbedingt, denn extreme Wetterphänomene und damit Schäden durch Überschwemmungen, Starkregen und Co. nehmen immer mehr zu. Gerade bei Wasser ist das Schadenspotenzial meist riesig, wenn Abwasser in die Wände einzieht oder die teure Heizungsanlage im Keller beschädigt wird. Aber Achtung: Wasser ist auch nicht gleich Wasser. Werden aus kleinen Bachläufen reißende Ströme oder überschwemmt Starkregen plötzlich ganze Straßenzüge, ist das noch zu versichern. Das sieht bei der Sturmflut schon wieder ganz anders aus. Es kommt also auf das berühmte Kleingedruckte an und gute Beratung ist sicher sinnvoll.

Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von vielen Faktoren ab. Natürlich spielen immer Größe der Immobilie, Bauart etc. eine Rolle, aber bei Elementarschäden in erster Linie der Standort. Hierzu nutzt die Versicherungswirtschaft ein eigenes Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen – kurz ZÜRS – zur Risikobewertung und Tarifierung mit insgesamt vier Gefährdungsklassen. Zone 1 hat hierbei das geringste Risiko, Zone 4 mit statistisch einmal in zehn Jahren Hochwasser das höchste. Je höher das Risiko, je höher die Versicherungsprämie oder auch die Gefahr der Ablehnung. Es sind laut Versicherungswirtschaft aber fast alle Gebäude in Deutschland versicherbar.“

WiE: „Was machen Immobilieneigentümer zudem häufig falsch?“

Philipp Opfermann: „Ein weiterer Fehler, den wir beobachten: Häufig ist bei der Wohngebäudeversicherung die im Vertrag angegebene Wohnfläche nicht oder nicht mehr korrekt. Das kann im Schadensfall sehr nachteilig für Sie als Hausbesitzer sein, denn in dem Fall ist Ihre Immobilie unterversichert und Sie bekommen Ihren Schaden nicht voll ersetzt. Gerade bei älteren Immobilien ändert sich im Lauf der Zeit irgendwann einmal die Wohnfläche – zum Beispiel durch nachträglichen Anbau eines Wintergartens oder den Dach- oder Kellerausbau. Spätestens dann sollten Sie Ihren Vertrag überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie den Versicherungsvertrag beim Hauskauf vom Vorbesitzer übernommen haben. Dann können Sie nicht sicher sein, ob die Angaben bezüglich der Wohnfläche und anderer Parameter korrekt sind.“

WiE: „Wann sollte man einen neuen Wohngebäudeversicherungsvertrag abschließen?“

Philipp Opfermann: „Wie so oft: Es kommt drauf an. Und zwar auf die Versicherungsbedingungen. Manch älterer Vertrag hat vorteilhafte Leistungen, zum Beispiel bei Leitungswasserschäden. Dafür fehlt hier zumeist der Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit. Wenn ich durch mein eigenes Verschulden einen Schaden herbeiführe oder verschlimmere, dann darf mir der Versicherer die Leistung kürzen. In leistungsstarken Policen kann ich das heute mitversichern. Es hängt also vom Einzelfall ab. Zumindest sollten sich Immobilienbesitzer nicht nur um die Fliesen im Bad oder um die Farbe im Treppenhaus kümmern, sondern auch um den wichtigen Versicherungsschutz – und das bitte vor dem nächsten Schadensfall!“

WiE: „Wie sieht es mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung aus?“

Philipp Opfermann: „Ein Haftpflichtschutz ist für Haus- und Grundbesitzer ein Must-have. Dieser schützt für den Fall, wenn Dritten Sach- oder Personenschäden durch Ihr Haus oder Grundstück entstehen. Wenn also zum Beispiel ein Passant durch einen herabfallenden Dachziegel Ihres Hauses verletzt wird oder auf Ihrem Grundstück wegen Glatteises ausrutscht und sich das Bein bricht. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern brauchen hierfür aber oft keinen eigenen Vertrag, Haftpflichtschutz besteht dann häufig über die Privat-Haftpflichtversicherung. Vermieter oder Wohnungseigentümer benötigen hingegen eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Für alle gilt: Schauen Sie in die Verträge und überprüfen Versicherungssumme, Leistungsumfang und Prämie.“

WiE: „Was empfehlen Sie WEGs?“

Philipp Opfermann: „Egal ob Wohngebäude-, Elementarschaden- oder Grund- und Hausbesitzerhaftpflichtversicherung: Auch für WEGs kann es nicht schaden, wenn die Verwaltung oder der Beirat den bestehenden Versicherungsschutz überprüft und gegebenenfalls Vergleichsangebote einholt. Oft lässt sich durch einen klugen Tarifwechsel Prämie sparen oder der Versicherungsschutz verbessern. Davon haben dann alle was, Eigentümer und Mieter.“

WiE rät: Lassen Sie sich sorgfältig beraten!

  • Beim Kauf einer Immobilie handelt es sich in der Regel um die größte Anschaffung, die man im Leben tätigt. Daher sollte man sich zu den notwendigen und sinnvollen Versicherungen von einem Experten beraten lassen, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Kooperationspartner von WiE. Mitglieder erhalten dessen Kontakt auf Anfrage bei der WiE-Geschäftsstelle.
  • Möchte Ihre WEG eine Elementarschadenversicherung abschließen bzw. in den bestehenden Vertrag mit einbeziehen, sollten Sie die Verwaltung per Beschluss beauftragen, zunächst entsprechende Angebote einzuholen. Liegen Ihnen diese dann vor, können Sie diese vergleichen und in einer der folgenden Eigentümerversammlungen den Abschluss eines Vertrags mit dem gewünschten Anbieter beschließen.
  • Überprüfen Sie, ob Ihre Wohngebäudeversicherung Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, einschließt. Falls nicht, sollten Sie in Erwägung ziehen, diese mitversichern zu lassen.
  • Informationen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Wohnungseigentümer finden Sie auch in diesem Interview.