13.09.2022. In unserer Nachricht vom 23.6.2022 haben wir Ihnen den Tipp gegeben, die Feststellungerklärung zur neuen Grundsteuer über das ELSTER-Formular selbst einzureichen. Lesen Sie im Folgenden einige Tipps zur Nutzung des Formulars. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, die Feststellungserklärung über das neu eingerichtete Grundsteuerportal des Bundesfinanzministeriums abzugeben. Diese Möglichkeit kann allerdings nur genutzt werden, wenn Ihre Immobilie sich einem der Bundesländer befindet, in denen das sogenannte Bundesmodell angewandt wird.
Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform läuft seit 1.7.2022. Erste Rückmeldungen von Mitgliedern zur Nutzung des ELSTER-Formulars zeigen: Der Start war etwas holprig, das System war teilweise überlastet und konnte zeitweise nicht genutzt werden.
Wichtige Erklärungen verstecken sich hinter dem blauen ? Fragezeichen
Wenn die Anmeldung klappt, können Fragen aufkommen, denn das ELSTER-Formular ist nicht an jeder Stelle selbsterklärend aufgebaut. „Hier ist es wichtig, die hinter dem „Erklärungs-?“ versteckten Beispiele zu lesen und genau danach vorzugehen. Damit können Sie zusätzliche Informationen und Beispiele aufklappen", rät Michael Nack, Rechtsreferent von Wohnen im Eigentum.

Hotline des Finanzamts nicht erreichbar
Wer dann Fragen an das zuständige Finanzamt stellen möchte, hat es unter Umständen schwer. Ob wegen der Ferienzeit oder wegen steigender Krankheitsfälle, die Hotline so manches Finanzamtes ist nicht erreichbar. Rechtsreferent Nack rät auch hier zur Geduld.
Eingaben beim Bundesmodell muss man erst verstehen - wir unterstützen
Wer darauf nicht warten will, erhält hier einige Hinweise unseres stellvertretender Geschäftsführers Roland Kruhl. Er hat das Formular für Bundesländer, die nach dem Bundesmodell* berechnet werden, schon selbst ausgefüllt und einige Hürden gemeistert. Hier sind seine Tipps:
Tipp 1: Wer vergessen hat, am Anfang eine der notwendigen Anlagen auszuwählen, sucht später danach. Deshalb: Die meisten Wohnungseigentümer*innen müssen bei der Anlagenauswahl den Hauptvordruck (GW1) und die Anlage Grundstück (GW2) auswählen.
Tipp 2: Im Hauptvordruck (Gemarkung bzw. Flurstück) ist - wie in der Beschreibung des blauen Fragezeichens (anklicken) beschrieben - der Miteigentumsanteil wie im Grundbuchauszug ausgewiesen (z.B. 109,501 [Zähler]/1.000 [Nenner]) - einzutragen.
Tipp 3: Zusätzlich muss in der Anlage Grundstück (GW2) bei den Angaben zum Grund und Boden (Fläche und Bodenrichtwert) ebenfalls wie in dem unter dem „?“ hinterlegten Beispiel gerechnet werden: Gesamtfläche des Gesamtgrundstücks x Miteigentumsanteil (hier können nur Werte ohne Komma eingetragen werden - es muss aufgerundet werden).
Tipp 4: Bei den Angaben zu Eigentümer*innen/Beteiligten kann es zu Verwirrungen kommen. In der Regel ist hier "0_Alleineigentum einer natürlichen Person" oder "4_Ehegatten/Lebenspartner" auszuwählen. Bei der Auswahl von "6_Bruchteilsgemeinschaft" würden sonst die Angaben aller anderen MIteigentümer*innen der WEG abgefragt werden. Das ist nicht im Sinne des Steuerrechts/Datenschutz.
Außerdem finden Sie hier zusätzliche Erläuterungen zur ELSTER-Erklärung (Schlagwortverzeichnis in der Reihenfolge der zu bearbeitenden Menüpunkte).
Alternative zu ELSTER
Alternativ zum ELSTER-Formular haben Sie die Möglichkeit, Ihre Feststellungserklärung über das neu eingerichtete Grundsteuerportal des Bundesfinanzministeriums einzureichen. Diese Möglichkeit kann allerdings nur genutzt werden, wenn Ihre Immobilie sich einem der Bundesländer befindet, in denen das sogenannte Bundesmodell angewandt wird (dies ist nicht der Fall in: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen).
Schicken Sie uns Ihre Erfahrungsberichte
An weiteren Anregungen und positiven wie negativen Erfahrungen mit dem Abgeben der Feststellungserklärung über das ELSTER-Formular - auch der Bundesländer mit dem sogenannten Flächenmodell - sind wir interessiert. Senden Sie uns diese Informationen unter Angabe Ihres Bundeslandes gern an aktuell@wohnen-im-eigentum.de.
"Als Ihr Verbraucherschutzverein ist es unser Ziel, dass Sie die Feststellungserklärung auch ohne teuren Steuerberater abgeben können. Wir werden Wege finden, wie wir unsere Mitglieder dabei unterstützen können", so Kruhl und Nack einstimmig.
*Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.