10.03.2022. Dass Wohnungseigentümer*innen bei der Vergabe von Fördermitteln für Wallboxen und auch bei der Produktion von Solarstrom benachteiligt sind, erläutert WiE-Mitglied Professor Jürgen Wrede, Dipl.Ing.
 

„Das KfW-Förderproramm für Wallboxen ist bereits Ende Oktober 2021 ausgelaufen, da die Fördermittel bereits damals ausgeschöpft waren. Ein Nachfolgeprogramm ist mir derzeit nicht bekannt.

  • Zum einen ist völlig unverständlich, dass die private Investition in die kritische Ladeinfrastruktur als für den Staat kostengünstige und absolut notwendige Maßnahme nicht weiter gefördert wird.
  • Zum anderen hat der Förderstopp höchst ungerechte Auswirkungen für Wohnungseigentümer*innen und Mieter*innen in Mehrfamilienhäusern, da sie ja erst im Dezember 2020 überhaupt den rechtlichen Anspruch auf das Einrichten von Ladestationen erhielten (in der Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes).
  • Wenn man dann noch berücksichtigt, dass Eigentümerversammlungen in der Regel nur einmal pro Jahr stattfinden, dann wird schnell klar, dass wir Wohnungseigentümer*innen deutlich mehr Zeit brauchen als Einfamilienhausbesitzer, um Wallboxen installieren zu lassen.

Die Benachteiligung der Wohnungseigentümer*innen bezieht sich aber nicht nur auf die Förderung von Wallboxen, sondern sie führt noch weiter:

  • Eigentümer*innen von Einfamilienhäusern konnten auf Grund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) jahrelang von hohen Einspeisevergütungen für das Einspeisen von Solarstrom ins öffentliche Netz profitieren, die alle Bürgerinnen und Bürger mit der sogenannten EEG-Umlage (fester Bestandteil des Strompreises) mitbezahlt haben.
  • Um sich ein E-Auto oder Hybridauto subventioniert kaufen zu können - mit bis zu 9.000 Euro Zuschuss -, braucht man eine Wallbox im Haus. D.h. auch hier ist zu befürchten, dass die Wallbox-Installation in Mehrfamilienhäusern zu spät kommt, um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können.
  • Auch das Laden von E-Autos mit günstigem Photovoltaik-Strom vom eigenen Dach war für Mehrfamilienhaus-Bewohner*innen bisher fast unmöglich und ist immer noch sehr schwierig. Einen Rechtsanspruch auf das Einrichten einer PV-Anlage (analog zum Anspruch auf das Einrichten von Wallboxen) gibt es bisher nicht.
  • Nach der Durchsicht erster Angebote für das Einrichten von Ladestationen in unserer Wohnungseigentumsanlage sieht es so aus, dass die Wallbox-Einrichtung in einem Mehrfamilienhaus massiv teurer ist als in einem Einfamilien- oder Zweifamilienhaus. Längere Leitungen, feuersichere Durchbrüche in die Tiefgarage, weitere Sicherungen, Lastmanagement (oder sogar ein stärkerer Hausanschluss) sind Gründe dafür.

Bei der Förderung von Wallboxen, Photovoltaikanlagen und E-Autos sollte es daher unbedingt ein Sonderprogramm für Mehrfamilienhäuser geben. Wohnungseigentümer *innen müssen viel stärker von der Politik in den Blick genommen werden. Andernfalls wird der Ausbau der Elektromobilität in Deutschland vorrangig den Hauseigentümer*innen vorbehalten sein und viel Potenzial, gerade in den Städten, ungenutzt bleiben.

Im Übrigen würden von einer derartigen Regelung nicht nur die Wohnungseigentümer*innen, sondern auch die vielen Mieter*innen in Eigentumswohnungen profitieren.“

Hinweis: WiE hat bereits von der neuen Bundesregierung ein Förderprogramm speziell für Wohnungseigentümer*innen und WEGs gefordert. Lesen Sie Näheres hierzu.