Hinweis: Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) gewährt. Die gewährten Haushaltsmittel in Höhe von 300 Millionen Euro waren bereits nach kurzer Zeit ausgeschöpft. Insgesamt wurden rund 33.000 Anträge bei der KfW positiv entschieden. Im Jahr 2024 ist die weitere Bereitstellung von 200 Millionen Euro für neue Anträge geplant. Weitere Informationen finden Sie hier.
Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum fordert Gleichbehandlung bei neuem Zuschuss für E-Mobilität und Solarstrom / Nur Hauseigentümer*innen profitieren
27.09.23. Der Bund fördert den Erwerb und die Errichtung einer Kombination aus Photovoltaikanlage, Speicher und einer privaten Ladestation für E-Autos mit einem neuen Zuschuss – im Rahmen des KfW-Förderprogramms 442 „Solarstrom für Elektroautos“. Die Fördermittel können allerdings nicht von Wohnungseigentümer*innen beantragt werden. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert das und fordert, dass auch Wohnungseigentümer*innen mit in die Förderung aufgenommen werden. „Wohnungseigentümer*innen sind keine Eigentümer*innen zweiter Klasse“, stellt WiE-Vorständin Gabriele Heinrich klar.
Um Anreize für mehr E-Mobilität und Solarstrom zu schaffen, hat die Bundesregierung das Förderprogramm 442 „Solarstrom für Elektroautos“ in Höhe von 500 Millionen Euro aufgelegt. Die staatliche Förderbank KfW unterstützt mit einem Zuschuss den Kauf und die Installation fabrikneuer privater Ladestationen für E-Autos, zum Beispiel Ladesäulen und Wallboxen, in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Der Zuschuss kann ab 26. September bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.
Allerdings können nur Hauseigentümer*innen die Fördermittel beantragen. Ausdrücklich ausgenommen sind Eigentumswohnungen. „Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bzw. private Eigentümer, die Teil einer WEG sind, können keinen Förderantrag stellen“, heißt es auf der Webseite der KfW.
Wohnungseigentümer*innen bei Klimawende miteinbeziehen
„Wir kritisieren, dass die Wohnungseigentümer*innen bei dieser Förderung nicht berücksichtigt werden“, sagt Gabriele Heinrich, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum. „Wohnungseigentümer*innen und Wohnungseigentumsgemeinschaften müssen endlich mit Hauseigentümer*innen gleichgestellt werden“, fordert Heinrich. „Wenn die Klimawende gelingen soll, müssen die Wohnungseigentümer*innen miteinbezogen werden.“ In Deutschland gibt es aktuell rund 10 Millionen Eigentumswohnungen, das sind rund ein Viertel aller Wohnimmobilien.
Bereits Anfang 2022 hat Wohnen im Eigentum spezielle Förder- und Beratungsprogramme für WEGs oder spezielle Kontingente für diese Immobiliengruppe für E-Mobilität sowie für die energetische Gebäudesanierung gefordert. „Bisher wurden sie vielfach vernachlässigt oder übergangen – einfach, weil die rechtliche Konstruktion Wohnungseigentum komplizierter ist“, so Heinrich. Das ist auch deshalb wichtig, da die Einrichtung von Wallboxen in WEGs (also Mehrfamilienhäusern) deutlich teurer werden kann als in Einfamilienhäusern – es müssen in der Regel längere Leitungen verlegt werden, feuersichere Durchbrüche in der Tiefgarage, weitere Sicherungen, ein Lastenmanagement eingeführt oder gegebenenfalls ein stärkerer Hausanschluss eingebaut. Allerdings gibt es auch unterschiedliche Konstruktionsmöglichkeiten im Wohnungseigentum.