Förderung: Luftwärmepumpen müssen jetzt leiser sein

Wärmepumpen vor einem Mehrfamilienhaus_CopyrightStiebelEltron
Foto: Stiebel Eltron

Seit 01. Januar 2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen strengere Anforderungen an die Lautstärke erfüllen, damit sie staatlich gefördert werden können. 

Die neuen Anforderungen gelten für alle Luft-Wasser-Wärmepumpen, für die seit 01. Januar 2026 ein Förderantrag bei der KfW gestellt wird. Die Geräuschemissionen des Außengeräts müssen jetzt mindestens 10 Dezibel (dB) unter den Grenzwerten der EU-Verordnung Nr. 813/2013 liegen. Bis Ende 2025 mussten die Geräuschemissionen lediglich mindestens 5 Dezibel niedriger liegen.

Dieser Anforderungen an den Schallleistungspegel (LWA) gelten jetzt:

•    Leistung bis einschließlich 6 kW:  LWA außen maximal 55 dB
•    Leistung größer 6 bis einschließlich 12 kW: LWA außen maximal 60 dB
•    Leistung größer 12 bis einschließlich 30 kW: LWA außen maximal 68 dB
•    Leistung größer 30 bis einschließlich 70 kW: LWA außen maximal 78 dB

Wer jetzt eine Wärmepumpe einbauen lassen und hierfür Fördermittel in Anspruch nehmen möchte, sollte sich frühzeitig informieren, ob das vorgesehene Modell die verschärften Schallvorgaben erfüllt.

Hintergrund der Verschärfung ist, dass es in Wohngebieten aufgrund der Lautstärke von Luftwärmepumpen zu Konflikten oder Streitigkeiten in der Nachbarschaft kommt. Mit den neuen Grenzwerten soll dem vorgebeugt werden.

Die nächste Verschärfung der Förderrichtlinien ist bereits bekannt. Ab 2028 werden nur noch Wärmepumpen gefördert, die natürliche Kältemittel, z.B. Propan (R290), verwenden. 

Nähere Informationen zur KfW-Heizungsförderung finden Sie bei der KfW