Für ein entspanntes und sicheres Weihnachtsfest in der Wohnungseigentümergemeinschaft – Tipps zu Adventsschmuck und Brandschutz

Lichterkette Balkon Advent
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In der Weihnachtszeit treffen unterschiedliche Bedürfnisse und Interessen aufeinander. Das kann vor allem in Wohnungseigentümergemeinschaften zu Konflikten führen – von der Frage, wie Treppenhaus und Balkon dekoriert werden dürfen, bis zur richtigen Müllentsorgung. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) verrät, was für ein entspanntes und sicheres Weihnachtsfest innerhalb der Gemeinschaft wichtig ist.

In der Adventszeit möchten viele Wohnungseigentümer:innen ihr Zuhause festlich schmücken. Solange sich die Dekoration im Sondereigentum befindet, stellt das in der Regel kein Problem dar. Bei gemeinschaftlichem Eigentum, zu dem unter anderem die Wohnungstüren, das Treppenhaus, Teile des Balkons und die Außenfassade gehören, ist jedoch Rücksichtnahme notwendig. Diese dürfen grundsätzlich dekoriert werden, jedoch nicht übermäßig. So ist laut Rechtsprechung ein Kranz an der Wohnungstür erlaubt, eine komplette Umgestaltung des Treppenhauses jedoch nicht. Auch Balkone, deren Geländer und Brüstungen Gemeinschaftseigentum sind, – dürfen temporär mit Weihnachtsdeko versehen werden. Wichtig dabei: Die Gegenstände müssen sicher befestigt und witterungsfest sein.

„Wohnungseigentümer sollten mit ihren Miteigentümern den Advents- und Weihnachtsschmuck besprechen“, rät Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum. Auch ein Blick in die Gemeinschaftsordnung ist sinnvoll, denn darin können Regelungen zur Balkonnutzung enthalten sein. Möglicherweise regelt auch eine Hausordnung das Aufhängen von Advents- und Weihnachtsschmuck im und am Gemeinschaftseigentum.

Zeitweiliger Lichterschmuck ohne Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft

Grundsätzlich braucht es für eine zeitweilige Dekoration am Balkon keinen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft – außer, wenn bauliche Veränderungen wie das Anbohren der Balkonbrüstung nötig sind oder der Lichterschmuck dauerhaft angebracht werden soll. Lichterketten und ähnliche Dekoration dürfen allerdings keine Gefahr darstellen und sollten optisch zurückhaltend eingesetzt werden. Es lohnt sich, vorab eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Beim Thema weihnachtliche Düfte hat die Rechtsprechung bereits eine Grenze gesetzt: Duftsprays im Treppenhaus sind unzulässig.

Bei Elektroartikeln auf CE-Kennzeichen achten und fachgerecht installieren

Eigentümer:innen sollten bei Lichterketten und anderer elektronischer Weihnachtsdekoration auf das CE-Kennzeichen achten - damit zeigen Hersteller, dass sie bei der Produktherstellung die maßgeblichen EU-Richtlinien zur Gewährleistung von Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz eingehalten haben. Da auch gefälschte Kennzeichen im Umlauf sind, ist es sinnvoll zu prüfen, in welchem Land das Produkt hergestellt wurde und ob der Preis eine gewisse Qualität vermuten lässt. In der Regel finden Verbraucher:innen die echte CE-Kennzeichnung direkt am Produkt sowie auf Ladekabel und Zubehör. Wichtig ist, Produkte sachgerecht zu installieren: Innenlichterketten dürfen nicht außen verwendet werden, defekte Produkte müssen entsorgt oder zurückgegeben werden. Lichterketten sollten nie unbeaufsichtigt über Nacht eingeschaltet bleiben.

Brandgefahr durch Kerzen – Versicherungsstatus prüfen

Wer echte Kerzen nutzt, sollte leicht entzündliche Materialien fernhalten, Zweige befeuchten und Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen lassen. Funktionierende Rauchwarnmelder sind Pflicht – wichtig ist ein Blick auf das aufgedruckte Haltbarkeitsdatum des Geräts. In der Regel geben Rauchwarnmelder zudem drei Monate, bevor die Batterie ganz leer ist, einen Signalton ab.

Kommt es dennoch zu einem Brand, kann der Schaden durch Versicherungen abgedeckt sein. Schäden an eigenen Einrichtungsgegenständen müssen Wohnungseigentümer:innen über eine Hausratversicherung versichern. Bei Schäden an Gegenständen Dritter greift die private Haftpflichtversicherung jeder einzelnen Wohnungseigentümer:in. Ein Brand kann allerdings nicht nur Schäden an Einrichtungsgegenständen, sondern auch am Gebäude verursachen. Hier greift grundsätzlich die Wohngebäudeversicherung der WEG, unabhängig davon, ob Sonder- oder Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Eine Wohngebäudeversicherung ist zwar nicht verpflichtend, entspricht aber ordnungsgemäßer Verwaltung. 

Wichtig zu wissen: Bei grober Fahrlässigkeit wird in den meisten Fällen ein Kürzungsrecht der Versicherung bestehen – der Umfang bestimmt sich nach dem Verschulden des Versicherungsnehmers. „Das kann gerade bei Brandschäden schnell sehr teuer werden“, sagt WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller. Auch deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Wohnungseigentümer:innen sollten bei der Verwaltung die Unterlagen der Wohngebäudeversicherung erfragen, wenn ihnen diese nicht vorliegen. Manche Tarife enthalten zum Aspekt der groben Fahrlässigkeit eigene Regelungen.

Müll vermeiden und richtig entsorgen

Nach den Feiertagen entstehen in Wohnungseigentümergemeinschaften oft große Müllmengen. Hinweise zur Mülltrennung können helfen, eine fachgerechte Entsorgung sicherzustellen. Wichtig:

  • Glas-Christbaumkugeln gehören in den Restmüll.
  • Geschenkpapier ist nur dann Altpapier, wenn es unbeschichtet ist.
  • Materialmix wie Adventskalender muss getrennt entsorgt werden.
  • Weihnachtsbäume können zerkleinert im Garten genutzt oder zu kommunalen Sammelterminen bereitgestellt werden.

Über Wohnen im Eigentum 

Wohnen im Eigentum (WiE) ist ein bundesweiter Verbraucherschutzverband mit über 16.000 Mitgliedern und Sitz in Bonn. Der Verband tritt für die Interessen und Rechte von privaten Immobilieneigentümer:innen, insbesondere von Wohnungseigentümer:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften ein. Wohnen im Eigentum fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz in der Bau- und Immobilienbranche. Seine Mitglieder unterstützt Wohnen im Eigentum mit kostenfreien Rechts-, Energie- und Bauberatungen sowie mit umfangreichen Informationsveranstaltungen, Ratgebern und Arbeitsmaterialien. Wohnen im Eigentum ist parteipolitisch neutral, unabhängig und Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Vereins unter www.wohnen-im-eigentum.de.