03.08.2022. Obwohl nur eine von acht Gasetagenheizungen in der WEG von Annette S. defekt und nicht reparierbar war, mussten alle Wohnungseigentümer*innen aufgrund gesetzlicher Vorgaben ihre Heizung austauschen. Wie es dazu kam, lesen Sie im folgenden Erfahrungsbericht.

„Unsere WEG besteht aus acht Parteien. Unsere Wohnanlage wurde 1983 gebaut. Jede Wohnung hat eine Gasetagenheizung, die Sondereigentum ist. Jeweils vier Heizungen sind an einen Schornstein angeschlossen. Die beiden Schornsteine sind Gemeinschaftseigentum.

Die Heizung eines Miteigentümers war im März 2017 kaputt gegangen, es musste also schnell etwas passieren. Leider stellte sich heraus, dass es nicht möglich war, dass er seine Heizwerttherme einfach ersetzt. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (EU-Verordnung zur Energieeffizienz) war es nur zulässig, eine Etagenheizung mit Brennwerttechnik einbauen zu lassen. Hierfür musste allerdings der Schornstein erneuert werden.

Da es nicht mehr erlaubt ist, alte Gasthermen und neue Gas-Brennwertgeräte über einen Schornstein zu betreiben (Anm. von WiE: gemäß § 7 Abs. 4 FeuVO NRW), waren folglich auch alle anderen Eigentümer gezwungen, ihre Gasetagenheizungen ausbauen und diese durch eine neue Brennwerttherme ersetzen zu lassen. Für uns war das besonders ärgerlich, da wir und noch andere Eigentümer erst vor kurzem unsere Heizung erneuert hatten (mein Mann und ich beispielsweise 2013). Eine andere Lösung, die wir zuerst geprüft hatten, war der Einbau eines zusätzlichen Kaminzuges neben dem vorhandenen Kamin (= Schornstein) – dann hätten wir unsere bestehenden Heizungen behalten können. Doch diese Variante kam nicht infrage, weil unser Kamin zu eng war.

Aber leider gab es für unsere WEG keine Alternative. Da unser Keller sehr klein ist, gibt es dort keinen Platz für eine Zentralheizung. Ein Umstieg auf ein anderes Heizsystem, sei es Blockheizkraftwerk, Fernwärme oder Wärmepumpe, war wegen der mangelnden Gebäudefläche und der unterirdischen Tiefgarage unter dem Garten nicht möglich. Fernwärmeleitungen fehlen in unserem Viertel. Und der Miteigentümer, dessen Heizung kaputt war, brauchte ja eine Lösung, bevor der nächste Winter kam. Glücklicherweise kannte sich unser Verwalter mit der Problematik des Austauschs von Gasetagenheizungen aus und hatte auch Kontakte zu Fachbetrieben, sodass unsere WEG fachlich sehr gut beraten wurde und auch ein preislich gutes Angebot erhielt.

Dennoch war die Maßnahme für uns Eigentümer mit hohen Kosten verbunden. Insgesamt 40.000 Euro – also 5.000 Euro für jede Wohneinheit – wurden für die Erneuerung der Schornsteine und den Einbau der Heizungen fällig. Einen Teil der Kosten konnte unsere WEG über die Rücklagen der WEG finanzieren. Für den restlichen Betrag mussten wir eine Sonderumlage beschließen. Hinzu kamen die Kosten für die einzelnen acht Etagenheizungen (Sondereigentum), jeweils 3.750 Euro. Bei meinem Mann und mir muss man noch den Verlustwert der fast neuen, kurz vorher eingebauten Heizung berücksichtigen (die hatte rund 4.000 Euro gekostet).

Wir haben noch eine weitere, kleine Eigentumswohnung. Auch in dieser WEG hatten wir vor einigen Jahren dasselbe Problem. Es mussten alle Gas-Etagenheizungen ausgetauscht werden. Ich weiß, dass die damit verbundenen Kosten einige der Eigentümer ganz schön in Bedrängnis brachten.

Bei allem Verständnis fürs Energiesparen frage ich mich, was sich der Gesetzgeber bei dieser Regelung gedacht hat? Das Ganze ist aus meiner Sicht für die Industrie und das Handwerk gemacht, deren Umsatz damit gefördert wird, aber nicht für die Wohnungseigentümer. Warum zwingt man Eigentümer, deren Heizung relativ neu ist, gut funktioniert und die möglicherweise noch Jahrzehnte laufen würde, diese auszutauschen? Das ist nicht nur für die Einzelnen teuer, sondern aus meiner Sicht auch noch umweltschädlich. Die Energieeffizienz von Brennwertthermen mag zwar höher sein als die der älteren Gas-Heizwertthermen, aber die Ökobilanz ist für die ganze Aktion insgesamt bestimmt deutlich schlechter: Die Umweltbelastung für die Entsorgung (Verschrottung) der noch neuen "alten" Heizungen, die Herstellung und der Einbau der etwas effizienteren neuen Heizungen mit nagelneuen Schornsteinrohren und die Entsorgung der alten Schornsteinrohre steht ganz sicher in keinem Verhältnis zu der marginal höheren Effizienz der Brennwerttechnik." Die Sinnlosigkeit dieser Aktion ägert mich immer noch.

Hinweise von WiE:

  • Wenn Gasetagenheizungen durch eine Gas-Zentralheizung ersetzt werden sollen, muss für den Gaskessel und ggf. die Warmwasserspeicher ein Raum oder andererweitig zur Verfügung stehender Platz vorhanden sein, in der Regel im Keller oder unterm Dach. Ist dies der Fall, kann die Heizung mit erneuerbaren Energien kombiniert werden, z.B. mit Solarthermie oder Wärmepumpe. Bitte beachten Sie aber, dass im Rahmen der neu aufgestellten Förderprogramme des Bundes Gasheizungen nicht mehr gefördert werden.
  • Nach den Plänen der Bundesregierung soll ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Pro­zent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wie das gesetzlich konkret geregelt wird (u.a. in Bezug auf Gasetagenheizungen), wird derzeit erarbeitet. Wohnen im Eigentum hält Sie hierzu auf dem Laufenden.
  • Welche Möglichkeiten es grundsätzlich gibt, auf erneuerbare Energien umzusteigen, lesen Sie im Interview mit Energieberater Stephan Herpertz.