Achtung, neues WEGesetz seit 01.12.2020! Bitte achten Sie auf das Datum der Veröffentlichungen!

03.07.2020. Für das neue Gebäudeenergiegesetz haben der Bundestag und nun auch der Bundesrat den Weg freigemacht. Es führt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem Regelwerk zusammen – zur Vereinfachung und entsprechend der europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die bereits geltenden energetischen Anforderungen für den Neubau und den Gebäudebestand gelten fort. Das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ (Gebäudeenergiegesetz, GEG) wird nach seiner Verkündung voraussichtlich zum 01.10.2020 in Kraft treten.

Politische Stimmen und verschiedene Verbände kritisieren, das GEG sei zu wenig ambitioniert und die Klimaschutzziele im Gebäudebereich könnten damit nicht erreicht werden. Der Bundesrat hat die Bundesregierung in einer Entschließung gebeten, noch vor dem Jahr 2023 die Weiterentwicklung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude anzugehen, damit bis zum Jahr 2050 ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden kann. Die Effizienzstrategie Gebäude der Bundesregierung aus dem Jahr 2015 müsste hierfür auch ordnungsrechtlich umgesetzt, also in das Gesetz „gegossen“ werden.

3 wichtige Regelungsinhalte des neuen GEG im Überblick

Energiestandards gelten weiterhin: An den aktuell geltenden energetischen Anforderungen (Energiestandards) für Neubauten und bestehende Gebäude ändert sich nichts. Allerdings sollen die Energiestandards 2023 wieder überprüft werden – dann kann es zu einer Verschärfung kommen.

Solardeckel gestrichen – Förderung läuft weiter: Der bestehende 52-Gigawatt-Förderungsdeckel bei Solaranlagen wird gestrichen. Die Solarförderung für Photovoltaikanlagen bis 750 Kilowatt Peak würde nach der jetzigen Rechtslage auslaufen, sobald eine installierte Photovoltaik-Kapazität (insgesamt) von 52 Gigawatt erreicht ist. Diese Grenze ist nun aufgehoben. Das heißt: Kleiner und mittlere Anlagen bis 750 Kilowatt Peak können weiterhin von einer Förderung profitieren.

Verbot von reinen Ölheizungen: Beim Austausch der Heizung dürfen reine Ölheizungen ab 2026 nicht mehr eingebaut werden, allerdings gibt es Ausnahmen. So sollen zum Beispiel Hybridheizungen, etwa aus Ölheizung und Solarthermie, weiterhin erlaubt sein. Außerdem sind Ölheizungen weiterhin erlaubt, wenn weder ein Gas- noch ein Fernwärmeanschluss hergestellt werden kann. Lesen Sie auch die Informationen über die Fördermöglichkeiten beim Heizungsaustausch.