Das Thema einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung ist angesichts zunehmender Hochwasser- und Extremwetterereignisse seit Jahren in der politischen Diskussion. Jetzt macht die Fraktion Die Linke mit einem eigenen Antrag dazu Druck – diese fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf für eine solidarische Pflichtversicherung vorzulegen. Auch die Bundesregierung prüft laut Koalitionsvertrag eine Pflichtversicherung sowie eine Angebotspflicht (Opt-Out-Modell). Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum fordert in jedem Fall die systembedingten Besonderheiten von Wohnungseigentümergemeinschaften zu berücksichtigen. Das ist bisher nicht der Fall.
Die Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung ist mit der Erwähnung im Koalitionsvertrag 2025 konkret geworden. Wie sie genau ausgestaltet werden soll, ist allerdings noch offen. Neben einer Versicherungspflicht, die jede Eigentümer:in einer Wohnimmobilie dann selbst nachweisen müsste, ist auch eine sogenannte Angebotspflicht der Versicherungswirtschaft im Gespräch: Demnach müssten die Versicherungen jeder Eigentümer:in von Wohnimmobilien ein Angebot zum Abschluss einer Elementarschadenabsicherung machen, Bestandsverträge würden zu einem Stichtag angepasst. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang auch eine sogenannte Opt-Out-Lösung, bei der Immobilieneigentümer:innen die von der Versicherung verpflichtend angebotene Elementarschadenabsicherung ablehnen dürfen.
Verzicht auf Versicherungsschutz nur bei allstimmiger Abwahl oder hohem Quorum
Das Problem dieses Vorschlags zeigt sich in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs): Diese können Versicherungsentscheidungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, auch nur gemeinschaftlich treffen, sodass einzelne Wohnungseigentümer:innen keine Möglichkeit haben, ihr Eigentum eigenständig gegen Elementarschäden abzusichern, wenn sie überstimmt werden. „Jeder Eigentümer, ob Haus- oder Wohnungseigentümer, sollte aber die gleiche Möglichkeit erhalten, das eigene Eigentum gegen Elementarrisiken absichern zu können“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE).
Vor diesem Hintergrund fordert WiE, bei einem Opt-out-Modell klare Schutzmechanismen für WEGs gesetzlich zu verankern. Ein Verzicht auf den Versicherungsschutz sollte nur dann möglich sein, wenn alle Wohnungseigentümer:innen einer WEG zustimmen. Alternativ müsste zumindest eine doppelt qualifizierte Mehrheit als Mindestquorum geschaffen werden. „Bei der Absicherung gegen existenzielle Risiken handelt es sich um eine Entscheidung von erheblicher finanzieller Tragweite“, sagt Dr. Sandra von Möller. „Es braucht daher hohe Zustimmungsanforderungen, um die Interessen der Eigentümer angemessen zu wahren, die ihren Teil des Gemeinschaftseigentums gegen Elementarschäden mit einer Versicherung absichern möchten“, so Dr. Sandra von Möller.
WiE fordert darüber hinaus eine Klarstellung, dass der Abschluss einer Elementarschadenversicherung als Teil ordnungsmäßiger Verwaltung in § 19 II Nr. 3 Wohnungseigentumsgesetz gilt. „Mit dieser gesetzlichen Präzisierung hätten Wohnungseigentümer eine Rechtsgrundlage an der Hand, um eine angemessene Absicherung der Immobilie durch die Verwaltung zu verlangen“, sagt Dr. Sandra von Möller.
Erhalt der Umlagefähigkeit schützt auch Mieter:innen
Zudem muss der Beitrag für die Elementarschadenabsicherung laut WiE im Rahmen der Betriebskostenabrechnung vollumfänglich auf Mietende umgelegt werden können – anders als es die Fraktion Die Linke aktuell fordert. Eine Einschränkung der Umlagefähigkeit würde aus Sicht von Wohnen im Eigentum zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Vermieter:innen führen und eine flächendeckende Absicherung gefährden.
Die Einbeziehung der Mieter:innen in die Kosten für die Elementarschadenversicherung ist aus Sicht von WiE sachlich gerechtfertigt. „Eine umfassende Elementarschadenversicherung sorgt dafür, dass Schäden nach Extremwetterereignissen schnell behoben und Wohnungen zügig wieder nutzbar werden“, macht Dr. Sandra von Möller deutlich, „davon profitieren nicht nur Eigentümer, sondern in besonderem Maße auch die Mieter selbst“. Ziel sollte immer eine schnelle Schadensregulierung ohne langwierige Haftungsstreitigkeiten sein.
Prävention neben Versicherungsschutz entscheidend
Der Handlungsbedarf ist hoch: Schäden an Gebäuden durch Naturereignisse wie Starkregen oder Überschwemmungen sind in der Regel nicht über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Viele Immobilieneigentümer:innen sind daher unzureichend geschützt. Bis heute sind nur rund 50 Prozent aller Gebäude speziell gegen Elementarschäden versichert, obwohl für fast alle Immobilien (99 Prozent) eine Wohngebäudeversicherung besteht.
Neben einem flächendeckenden Versicherungsschutz spricht sich WiE zudem für verstärkte staatliche Präventionsmaßnahmen aus, insbesondere im Hochwasserschutz, sowie eine bessere Förderung der individuellen Prävention durch Immobilieneigentümer:innen.
Über WiE
Wohnen im Eigentum (WiE) ist ein bundesweiter Verbraucherschutzverband mit über 16.000 Mitgliedern und Sitz in Bonn. Der Verband tritt für die Interessen und Rechte von privaten Immobilieneigentümer:innen, insbesondere von Wohnungseigentümer:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften ein. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz in der Bau- und Immobilienbranche. Seine Mitglieder unterstützt WiE mit kostenfreien Rechts-, Energie- und Bauberatungen sowie mit umfangreichen Informationsveranstaltungen, Ratgebern und Arbeitsmaterialien. WiE ist parteipolitisch neutral, unabhängig und Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Verbands unter www.wohnen-im-eigentum.de.