Geplante Abschaffung der Weiterbildungspflicht – 1. Lesung im Bundestag

Bundestag Berlin Plenarsaal

Die Bundesregierung plant, die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler:innen und Wohnimmobilienverwalter:innen (§ 34c GewO) abzuschaffen. Ziel ist Bürokratieabbau, doch Kritiker:innen warnen: Ohne verpflichtende Fortbildungen drohen Qualitätsverlust, mehr Rechtsstreitigkeiten und weniger Verbraucherschutz. Das Vorhaben wurde bereits in 1. Lesung im Deutschen Bundestag diskutiert.

In der ersten Lesung im Bundestag am 28.01.2026 hatten mehrere Abgeordnete der Opposition die Kritik von WiE an dem geplanten Vorhaben, die Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter:innen abzuschaffen, aufgegriffen. Während die CDU/CSU und die SPD nicht konkret auf den Aspekt der Weiterbildungspflicht eingingen, betonten Grüne und Linke hingegen, dass Branche sowie mehrere Verbände aus dem Bereich Verbraucherschutz die Pflicht überwiegend unterstützen und dass ein Wegfall die Qualität der Leistungen gefährden würde. Die Bundestagsabgeordnete Sandra Stein (Grüne) sagte, man teile ausdrücklich die Sorge vieler Branchenverbände. „Wenn hier Qualifikationsanforderungen abgesenkt werden, drohen mittelfristig mehr Rechtsstreitigkeiten. Bürokratie abbauen, indem man Standards senkt, ist nämlich kein Fortschritt, sondern eine Problemverschiebung von der Verwaltung zu den Gerichten“, so Stein. Der Bundestagsabgeordnete der Linken, Jörg Zesanne, betonte: „Besonders grotesk wird es, wenn diejenigen, die Sie von Bürokratie entlasten wollen, sagen: ,Das wollen wir gar nicht, weil wir nämlich befürchten, dass das die Qualität unserer Dienstleistungen beeinträchtigt.‘ 

Nach der ersten Lesung wurde der Entwurf an den federführenden Bundestags-Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Aktuell scheint das parlamentarische Verfahren allerdings ins Stocken geraten zu sein.

Mit mehreren gemeinsamen Verbändebriefen und eigenen politischen Aktivitäten setzt sich WiE dafür ein, dass die Weiterbildungspflicht erhalten bleibt.

Weitere Informationen zu der geplanten Abschaffung finden Sie auch in unserer letzten Pressemitteilung sowie unserer Stellungnahme.