12.03.2025. Der Frühling steht vor der Tür und im Garten gibt es wieder einiges zu tun. Wenn Sie Ihre Hecke, Sträucher oder Gehölze schneiden möchten, müssen Sie die Schonzeit für Vögel, die das Bundesnaturschutzgesetz vorschreibt, beachten und einhalten.

Damit Vögel nicht beim Brüten gestört werden, sind in der Zeit vom 01. März bis 30. September laut Bundesnaturschutzgesetz nur „schonende Form- und Pflegeschnitte“ erlaubt – beispielsweise um den Zuwachs der Pflanzen zu begrenzen.

Ein radikaler Rückschnitt („auf den Stock setzen“) oder das Entfernen der Hecke oder der Sträucher ist dagegen nur von Oktober bis Februar erlaubt.

 

Singvogel sitzt im Grünen
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Möchten Sie in der Schonzeit Pflanzen schneiden, dann sollten Sie vorher immer schauen, ob Sie Im Gehölz oder in der Hecke ein Vogelnest entdecken – allerdings sind Nester häufig kaum zu sehen. Haben Sie ein Vogelnest entdeckt, sollten Sie es in Ruhe lassen und Abstand halten, um die Vögel beim Brüten und Aufziehen ihres Nachwuchses nicht zu stören. Sonst kann es im schlimmsten Fall passieren, dass die Vogeleltern das Nest aufgeben.